Inhalt

Lärmaktionsplan der Stadt Bad Salzdetfurth

Erstmalige Aufstellung

Die Stadt Bad Salzdetfurth ist nach §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) verpflichtet einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen.
Mit Hilfe eines Lärmaktionsplans sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen und bei Bedarf Maßnahmen zur Lärmminderung geregelt werden.
Hierzu werden im Allgemeinen im ersten Schritt die Geräuschquellen erfasst und berechnet (Lärmkartierung). Im Folgeschritt werden Aktionspläne aufgestellt, in dem vor allem für die identifizierten Lärm-Brennpunkte ('Hot-Spots') Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschimmissionssituation erarbeitet und anschließend umgesetzt werden.

Den Anstoß für die Kartierung sowie die Aufstellung der Aktionspläne hat die EU Umgebungslärmrichtlinie gegeben, die mit Hilfe von § 47a ff.  des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) sowie weiterer untergesetzlicher Regelwerke in bundesdeutsches Recht umgesetzt wurde.

Der vorliegende Lärmaktionsplan stellt die erstmalige Aufstellung durch die Stadt Bad Salzdetfurth dar.