42. Änderung des Flächennutzungsplans, OT Bad Salzdetfurth und Detfurth
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung einer Fläche für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie durch Photovoltaikanlagen.
Planungstand:
- Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 22.03.2022
- In der Zeit vom 12.08.2022 bis zum 05.09.2022 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ab dem 03.08.2022 und läuft bis zum 05.09.2022.
- Die während der frühzeitigen Trägerbeteiligung und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden entsprechend dem Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 15.12.2022 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 15.12.2022 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Öffentliche Auslegung vom 29.12.2022 – 30.01.2023
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 27.06.2023 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 27.06.2023 den Feststellungsbeschluss gefasst.
- Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte mit Bescheid vom 29.08.2023.
- Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 20.09.2023 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.