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Schöffenwahl 2023

Suche nach Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028

Die Stadt Bad Salzdetfurth sucht für die Amtsperiode 2024-2028 Schöffen, die mit ihrer Stimme bei der Verhandlung beim Amts- und Landgericht mitwirken. Nach § 45a DRiG führen ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit die Bezeichnung „Schöffe“.

Gesucht werden Bewerber*innen,

  • die am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
  • ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Salzdetfurth haben,
  • die gesundheitliche Eignung mitbringen, um am Verfahren mitwirken zu können,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Bestimmte Grundfähigkeiten wie Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein sind neben den formalen Kriterien ebenfalls notwendig.

Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl, den Einfluss auf Verfahren und Urteil sowie Rechte und Pflichten finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/

Bei Interesse bewerben Sie sich gern bis zum 31.03.2023. Hierzu schicken Sie bitte das hier verlinkte Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Bad Salzdetfurth.

Eine Bewerbung ist nicht gleichbedeutend mit der Berufung in das Schöffenamt. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht unter Vorsitz einer Amtsrichterin bzw. eines Amtsrichters.