Ab 30.04.2021 gelten einschränkende Maßnahmen im Landkreis Hildesheim
Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - die so genannte bundeseinheitliche Notbremse - greifen überall dort, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerte von 100 überschritten werden. Ab dem 30.04.2021 ist das auch im Landkreis Hildesheim der Fall. Dies zieht weitere Einschränkungen nach sich. Der Landkreis hat in einer Allgemeinverfügung die Geltung der Regelungen des § 28 b IfSG angeordnet.
Den vollständigen Text der Pressemitteilung mit den zentralen Regeln, die ab Freitag gelten, finden Sie hier.