Informationen zur Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten deshalb gegenüber ihrem Finanzamt bereits eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in Bad Salzdetfurth wird sich für sie die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen.
Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Die alten Einheitswerte von 1964 beziehungsweise 1935 spiegeln die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wider, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kommt.
In Bad Salzdetfurth wird der neue Hebesatz für die Grundsteuer B nach jetzigen Hochrechnungen in etwa bei der Höhe des alten Hebesatzes liegen. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Bad Salzdetfurth aktuell bei 540. Da der Stadt Bad Salzdetfurth jedoch noch nicht alle Erklärungen vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Hochrechnung erfolgen und noch keine genaue Berechnung.
Zunächst erhalten die Eigentümer und Eigentümerinnen vom Finanzamt den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1.1.2025.
Bürgerinnen und Bürger in Bad Salzdetfurth, die bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, können die neue Grundsteuer bereits nach folgender Formel ungefähr berechnen:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (also 540) / 100 = Grundsteuer
Auch wenn durch die Reform möglicherweise bei manchen Bürgerinnen und Bürgern Änderungen in der Grundsteuerbelastung entstehen, führt die Reform zu aktuellen Bemessungsgrundlagen und einer besseren Vergleichbarkeit und Verteilung der Grundsteuerlast innerhalb einer Kommune. Annähernd gleichgroße Grundstücke mit annähernd gleicher Wohnfläche werden zukünftig eine vergleichbare Grundsteuerzahllast haben. In der Vergangenheit gab es hier teilweise größere Diskrepanzen. Für die Eigentümer*innen ist es wichtig zu wissen, dass die Reform der Grundsteuer nicht in Folge des steigenden Haushaltsvolumens der Kommunen durchgeführt wurde. Durch die Angabe des aufkommensneutralen Hebesatzes durch die Kommunen soll dies für die Bürger*innen nachvollziehbar gemacht werden.
Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Information: Was ist die Grundsteuer und warum ist sie sehr wichtig?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es über 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.
Für Nachfragen zur Berechnung der Steuerlast steht Ihnen im Steueramt der Stadt Frau Bethmann unter der Telefonnummer 05053/999-187 zur Verfügung. Zu den Festsetzungen der Messbeträge ist direkt mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.