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Hinweis auf Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis

Die Verwaltung weist aufgrund der aktuellen Wetterlage auf die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis durch die Grundstückseigentümer*innen hin.

In der Bekanntmachung über die Beseitigung von Schnee und Eis sind alle wichtigen Vorgaben aufgeführt. Um Beachtung und Umsetzung wird gebeten.