Hinweis auf Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis
Die Verwaltung weist aufgrund der aktuellen Wetterlage auf die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis durch die Grundstückseigentümer*innen hin.
In der Bekanntmachung über die Beseitigung von Schnee und Eis sind alle wichtigen Vorgaben aufgeführt. Um Beachtung und Umsetzung wird gebeten.