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Flächennutzungsplanänderung Nr. 44 (PV-Freiflächenanlagen)

Ziel und Zweck

Es soll auf Ebene des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet die städtebauliche Entwicklung in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Flächen im Außenbereich, die nicht nach § 35 Abs. 1 Nr 8 b) BauGB bereits priviligiert sind.

Planungstand

  • Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 11.03.2025
  • In der Zeit vom 02.04.2025 bis zum 02.05.2025 wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ab dem 01.04.2025 und läuft bis zum 02.05.2025

Ich möchte zur Planung eine Stellungnahme abgeben. (Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, soweit diese im zeitlichen Rahmen einer öffentlichen Beteiligung erfolgen.)