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Bebauungsplan Nr. 17 »Schul-, Sport- und Freizeitzentrum«, 8. Änderung, OT'e Bad Salzdetfurth und Detfurth

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung war die Vorhaltung einer Fläche für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie durch Photovoltaikanlagen.

Planungstand

  • Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 22.03.2022
  • In der Zeit vom 12.08.2022 bis zum 05.09.2022 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ab dem 03.08.2022 und lief bis zum 05.09.2022
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 15.12.2022 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 29.12.2022 – 30.01.2023
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 27.06.2023 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 27.06.2023 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 18.10.2023 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.