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Beratungsfolge

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Erläuterungen:
 

Mit der Entscheidung des Rates im Dezember 2023, dem Verein „Freies Bad Bodenburg e.V.“ einen Sanierungszuschuss von 450.000 Euro zu gewähren, trägt die Stadt den entscheidenden Betrag zu Erhalt und Sanierung des Freibades in Bodenburg bei, vgl. Vorlage 2023/128-1. Das intensive Bemühen des Vereins, den verbleibenden größeren Anteil der Investitionssumme von rund 976.000 Euro netto sicherzustellen, sollte durch eine Ausfallbürgschaft über einen Teil der Summe auch weiterhin unterstützt werden.
 

Die Wochen seit dem Ratsbeschluss waren geprägt von einer dynamischen Entwicklung, sowohl das Projekt planerisch als auch in der Finanzierung voranzutreiben. Verein, Stadt und Sportstadt Bad Salzdetfurth GmbH stehen im ständigen intensiven Austausch, was die für dieses Projekt gemeinsam gesehene Bedeutung unterstreicht. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Verein aufgrund der Komplexität des Projektes, das in ehrenamtlicher Arbeit zu stemmen ist, sehr auf einen engen Zeitplan und bestimmte Meilensteine angewiesen ist.

 

Die Vorsitzende des Vereins weist mit Schreiben vom 06.03.2024 noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass eine zumindest grundhafte Entscheidung bzw. ein verbindliches Signal der Stadt zur Übernahme einer Bürgschaft noch im April 2024 notwendig ist, um die Sanierung des Bades einzuleiten. Die Beauftragung aller Leistungen könne nur bei einer gesicherten Finanzierung und per Bürgschaft abgesicherten Krediten erfolgen, da die Bestellung der Materialien auch direkte Zahlungen auslöse. Erste Vorplanungsleistungen im noch geringen finanziellen Umfang seien bereits durch den Verein auf eigenes Risiko beauftragt. Insbesondere die zentralen wassertechnischen Arbeiten mit einem hohen sechsstelligen Betrag müssten nun jedoch zeitnah beauftragt werden, um die verbindliche Verfügbarkeit der ausführenden Firmen sicherzustellen. Zu beachten seien auch zahlreiche mehrmonatige Bearbeitungszeiten bei Planung und Finanzierung, die ineinandergreifen müssten. Aus Sicht der Verwaltung ist noch die Zeit für die Genehmigung einer städtischen Bürgschaft durch die Kommunalaufsicht zu ergänzen.

 

Der Stadt liegen ein Kosten- und Finanzierungsplan r die Sanierung (Stand 28.02.2024), der als Anlage beigefügt ist, sowie ein darauf aufbauender Businessplan (Stand 04.03.2024) vor.

 

Zum Kosten- und Finanzierungsplan:

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan weist eine Summe von 1.281.500 € brutto (976.000 € netto bei Abgrenzung des Vorsteuerabzugs sowie der nicht liquiditätswirksamen Eigenleistungen) aus und kann nur durch Fremdkapital (Kredit) in Höhe von 263.000 Euro ausgeglichen werden. Dieser Betrag soll durch eine Bürgschaft der Stadt gedeckt werden. Die Bürgschaft ist durch die gesetzliche De minimis-Regelung mit einem Abschlag von 20 % zu versehen, so dass 210.000 Euro zu verbürgen wären.

 

Sowohl auf der Kosten- als auch auf der Finanzierungsseite ist im weiteren Verlauf mit Änderungen und Konkretisierungen zu rechnen. Die Kostenseite wird dem Stand der Planungen entsprechend fortgeschrieben, auf der Finanzierungsseite erhofft sich der Verein weitere Erfolge beim Einwerben von Fördermitteln und Spenden, um den Kreditbedarf zu senken.

 

Zum Businessplan:

 

Der Businessplan weist aktuell ein Volumen von 71.000 € per anno aus. Auf der Ausgabenseite machen hier die zukünftigen Betriebskosten für den Betrieb des Bades mit rund 40.000 € sowie der Schuldendienst mit 25.000 € die wesentlichen Posten aus. Die Ausgaben sollen zum einen durch die Mitgliedsbeiträge, zum anderen aus Erlösen aus Dauer- und Tageskarten für die Nutzung des Bades und aus dem Kioskbetrieb gedeckt werden.

 

he der Ausfallbürgschaft für die Stadt:

 

Das intensive Bemühen des Vereins sollte durch eine Ausfallbürgschaft über einen Teil der Summe gefördert werden. Um für die Stadt die nach § 121 NKomVG geforderte hohe Wahrscheinlichkeit, nicht in Anspruch genommen zu werden, sicherzustellen, ist deshalb die Schaffung einer weiteren Reserve für den Businessplan durch Absenkung des notwendigen Kreditniveaus erforderlich. Es wird deshalb für einen niedrigeren Höchstbetrag der städtischen Bürgschaft als vom Verein beantragt plädiert.

 

Dadurch ergibt sich für den Verein die Aufgabe, die über den Höchstbetrag hinausgehenden Mittel selbst zu beschaffen. Der bisherige Bedarf des Vereins berechnet sich lt. Kosten- und Finanzierungsplan wie folgt:

 

263.000 Euro Kreditbedarf führen zu 210.000 Euro Bürgschaft (80 % de Minimis-Regelung)

 

Als maximalen Bürgschaftsbetrag schlägt die Verwaltung 175.000 Euro vor.

 

218.000 Euro Kreditbedarf führen zu 175.000 Euro Bürgschaft (80 % de Minimis-Regelung)

 

Die Verpflichtungen der Stadt in Form von Zuschuss und Bürgschaft zusammen bleiben damit unter zwei Dritteln der erforderlichen Mittel (625.000 Euro von 976.000 Euro). Damit muss der Verein weitere Mittel in Höhe von rund 45.000 Euro zusätzlich beschaffen. Diese Aufgabe kann aus Sicht der Verwaltung durch weiteres Werben in den Bereichen Fördergelder, Spenden, Crowdfunding und private Kredite oder weitere Bürgschaften von dritter Seite in den nächsten Wochen erfüllt werden. Hier ist der Verein mit einem aktuellen Gesamtstand von rund 160.000 Euro allein aus den letzten Wochen auf einem sehr guten Weg.

 

Die Bürgschaft ist nach § 121 NKomVG durch die Kommunalaufsicht im Einzelfall zu genehmigen. Die Genehmigungsfähigkeit ist neben der Höhe zum einen nach der finanziellen Lage der Kommune, zum anderen nach der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Bürgschaft zu beurteilen. Es ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass die Genehmigung versagt wird oder Nachbesserungen verlangt werden. Business- und Finanzierungsplan unterliegen zusätzlich der Prüfung der kreditgebenden Bank. Verbindliche Belege zu den aufgestellten Planungen sind deshalb unabdingbar.


 

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Übernahme einer Bürgschaftr den Verein „Freies Bad Bodenburg e.V.“ wird grundsätzlich zugesagt. Als Obergrenze wird ein maximaler Betrag für die Ausfallbürgschaft der Stadt von 175.000 Euro festgesetzt.
     
  2. Die Entscheidung über die verbindliche Übernahme der Bürgschaft wird auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Vor der Freigabe müssen die im Investitionsplan als Eigenmittel, Fördergelder, Spenden, Crowdfunding und private Kredite bezeichneten Positionen in geeigneter Form belegt sein.


 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Attraktive und naturnahe Freizeit- und Tourismusangebote entsprechen den Zielen in mehreren Aktionsbereichen, insbesondere „Tourismus & Freizeit“, aber auch „Gesundheit & Aktiv“ und „Natur, Umwelt & Klima“.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der Bürgschaft hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bad Salzdetfurth. Die Risiken einer Ausfallbürgschaft sind in den Vermerken zur Bilanz der Stadt Bad Salzdetfurth darzustellen.


 

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Anlage/n:
 

Finanzierungs- und Kostenplan