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Erläuterungen:
 

Üb

Über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung entscheidet gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Bürgermeister. Laut § 6 der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Bad Salzdetfurth gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 € als unerheblich. Der Rat wird mit dieser Vorlage über die bewilligten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen unterrichtet.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden folgende unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen vom Bürgermeister bewilligt:

 

Produkt

Überplanmäßiger Bedarf

Begründung

Deckung

11.01.06 – Gremien

212,00 €

Sitzungsgeld durch Anzahl/ Länge der Sitzungen nicht ausreichend

Minderaufwand bei der Verzinsung von Steuerrückzahlungen

11.01.11 – Informations- und Kommunikationstechnik

8.000,00 €

Höherer Aufwand Open Rathaus, Veränderungen bei Software für Spielplatz- und Straßenkontrolle

Minderaufwand bei Personalaufwendungen


 

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