Hauptmenü

Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterungen:
 

Der Stadtbrandmeister Matthias Bellgardt war vom Rat der Stadt Bad Salzdetfurth mit Beschluss vom 14.07.2017 für die Amtszeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen worden.

In der Dienstversammlung des Brandschutzabschnitts Ost am 10.05.2023 wurde Herr Matthias Bellgardt in die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters Ost gewählt. Es ist geplant, dass der Kreistag des Landkreises Hildesheim die Ernennung zum 01.07.2023 beschließt.

Gemäß § 21 Abs. 7 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes darf ein Abschnittsleiter nicht gleichzeitig Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister sein. Aus diesem Grund hat Herr Bellgardt am 16.05.2023 um vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister mit Ablauf des 30.06.2023 gebeten.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister ist nach § 107 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zuständig.


 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


Der Stadtbrandmeister Matthias Bellgardt wird auf seinen Antrag mit Ablauf des 30.06.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:


Keine.

 

Finanzielle Auswirkungen:


Die Funktionsträger der Feuerwehr erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über Aufwandsentschädigungen für Beamte.

 

 

Reduzieren

Anlage/n: