Erläuterungen:
Der derzeitige Stadtbrandmeister, Herr Matthias Bellgardt, soll zum 01.07.2023 zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnitts Ost des Landkreises Hildesheim ernannt werden. Er hat daher den Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gestellt, vgl. Vorlage 2023/052/VV.
Die Funktion des Stadtbrandmeisters ist daher vor Ablauf der regulären Wahlzeit neu zu besetzen. Die Ortsbrandmeister*innen und stellvertretenden Ortsbrandmeister*innen der Freiwilligen Ortsfeuerwehren der Stadt Bad Salzdetfurth haben in ihrer Versammlung am 25.04.2023 den bisherigen stellvertretenden Stadtbrandmeister, Herrn Kai Zimmermann, zum Stadtbrandmeister gewählt. Sie schlagen dem Rat der Stadt Bad Salzdetfurth vor, Herrn Zimmermann für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2029 als Stadtbrandmeister in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Damit wäre das Amt des stellvertretenden Stadtbrandmeisters ab 01.07.2023 neu zu besetzen. In der Wahl am 25.04.2023 wurde von keinem der drei Kandidaten die gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes erforderliche Mehrheit erreicht. In einem 2. Wahlgang am 07.06.2023 wurde Herr Maximilian Mazur von den Ortsbrandmeister*innen und Stellvertreter*innen gewählt und für die Ernennung zum stellvertretenden Stadtbrandmeister für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2029 vorgeschlagen.
Herr Zimmermann erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen und kann in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden. Herr Mazur erfüllt die Voraussetzungen zurzeit noch nicht, er kann daher zunächst nur für die Dauer von max. zwei Jahren mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Stadtbrandmeisters beauftragt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen bis zum Ende der Beauftragungszeit vorliegen werden, so dass die Ernennung dann erfolgen kann.
Über die Ernennung des Stadtbrandmeisters und des stellvertretenden Stadtbrandmeisters und die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren entscheidet nach § 20 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.