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Beratungsfolge

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Erläuterungen:
Auf die Neufassung der Marktsatzung wird verwiesen, siehe Vorlage 2023/047 VV.

Zukünftig soll die Erhebung der Marktgebühren in einer eigenen Satzung geregelt werden. Die Höhe der Gebühren ist unverändert aus der bisherigen Regelung übernommen worden. Eine Unterscheidung in der Gebührenhöhe bei den beiden Standorten wird nicht vorgeschlagen. Verwaltungsseitig wird die Erhebung von Marktgebühren empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wochenmärkte in der Stadt Bad Salzdetfurth (Marktgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung wird vorbehaltlich der Anhörung der Ortsräte beschlossen.
 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Mehreinnahmen im geringen Umfang durch zusätzliche Gebühreneinnahmen in Bodenburg.

 

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Anlage/n:
- Marktgebührensatzung