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Beratungsfolge

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Erläuterungen:
 

Mit der Bezugsvorlage wurde eine Bezuschussung der Musikschule Hildesheim ab dem kommenden Schuljahr vorgeschlagen. Nach den ersten Beratungen in den Gremien wurde die Entscheidung in die Fraktionen zurückverwiesen, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen, was nunmehr mit dieser Ergänzungsvorlage erfolgt.

 

Es gibt zur Zeit (Stand März 2023) 31 Schüler*innen aus Bad Salzdetfurth in der Musikschule Hildesheim. Diese 31 Schüler*innen werden bereits heute aus den vorhandenen Mitteln, die hauptsächlich von der Stadt Hildesheim stammen,  bezuschusst, in Summe mit einem fünfstelligen Betrag pro Jahr.  Der Landkreis Hildesheim seinerseits fördert den Unterricht für Musikschüler leider nicht.

 

Deshalb ist es aus Sicht der Musikschule angezeigt und auch nachvollziehbar, zumindest rderungen aus den Landkreisgemeinden zu erhalten. In den letzten Jahren haben bereits folgende Kommunen Beschlüsse zur Förderung der Musikschule gefasst und kooperieren insoweit mit der Musikschule:

 

-          Gemeinde Algermissen

-          Gemeinde Diekholzen

-          Gemeinde Harsum

-          Gemeinde Schellerten

-          Gemeinde hlde

-          Stadt Bockenem.

 

Das Angebot der Musikschule unterscheidet sich deutlich von den musiktreibenden Vereinen im Stadtgebiet. In der Musikschule werden die Schüler*innen durch festangestellte, studierte Lehrkräfte auf allen Leistungsniveaus unterrichtet. Vom Kindergarten bis zur Leistungsklasse für den Masterabschluss Musik ist alles dabei. Die Musikschule betreut am Goethegymnasium und am Gymnasium Andreanum Bläserklassen, am Andreanum außerdem eine Streicherklasse und in der Grundschule Alter Markt auch das Arpegio-Projekt / Streicher. In Bad Salzdetfurth kommt das Musikmobil der Musikschule monatlich mit zwei Musikpädagogen ins HAJO und betreut dort 8 - 10 Jugendliche (12 - 19 Jahre). Speziell das Musikmobil erhält einerderung durch den Landkreis Hildesheim.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus den kooperierenden Kommunen werden in der Musikschule genauso geführt wie die Schülerinnen und Schüler aus Hildesheim. Das bedeutet, dass sie den gleichen Anspruch auf Gebührenermäßigung haben:

 

    Zweifachermäßigung 25%;

    Studentenermäßigung 30%;

    Geschwisterermäßigung ab dem 3. Kind

    und generell Sozialermäßigung auf Antrag in nicht begrenzter Höhe, wenn die Voraussetzungen zur Förderung der Kinder erfüllt sind.

 

Zusätzlich besteht bei einer Kooperation die Möglichkeit, auch Unterricht vor Ort anbieten zu können, z.B. Früherziehungskurse in Kindergärten, AGs in Schulen etc. (Gebühren lt. Gebührenordnung). Aber auch alle anderen Unterrichtsformen ren möglich, wenn ein geeigneter Raum zur Verfügung steht.

 

Der Unterricht durch eine festangestellte, studierte Lehrkraft wird je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses mit 500 - 900 € von der öffentlichen Hand gefördert. Das bedeutet, jede Schülerin und jeder Schüler aus Bad Salzdetfurth wurden letztlich in den zurückliegenden Jahren gefördert, ohne dass die Stadt aus eigenen Mitteln etwas beigesteuert hat. Von Bad Salzdetfurther Musikschülerinnen und -schülern wurden in der letzten Zeit u.a. Ergebnisse erzielt, die für die Stadt von großer Bedeutung waren und sind: Hier sei als Beispiel der Erfolg der Gruppe „Feeling Blue“ als Kreissieger bei „Hört! Hört!“ in 2022 genannt.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb wie bereits in der Bezugsvorlage, die Musikschule Hildesheim künftig zu fördern.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Musikschule Hildesheim e.V. wird ab dem Schuljahr 2023/2024 mit einem Betrag von 3.000 € je Schuljahr bezuschusst.
 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Dem Aktionsbereich Kultur soll in der zukünftigen Stadtentwicklung ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Der Zuschuss an die Musikschule soll aus dem Produkt 28.01.01 Kultur- und Heimatpflege gezahlt werden. Für 2023 kann der Betrag von 1.500 € (ab dem neuem Schuljahr) aus dem vorhandenen Budget getragen werden. In den Folgejahren sind die Mittel von 3.000 €/a entsprechend im Haushalt zu berücksichtigen.
 

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