Erläuterungen:
Die Aufgabe „Fremdenverkehr“ wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Verhinderung von Aufgabenüberschneidungen durch eine Vereinbarung vom 15.03.1978 von der Stadt Bad Salzdetfurth an die Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH übertragen. Weiterhin wurde 2020 der Betrieb der Tourist-Info von der Stadt Bad Salzdetfurth auf die Kurbetriebsgesellschaft übertragen.
Es ist festzustellen, dass sich seit Abschluss der Vereinbarung von 1978 der Tourismus – damals Fremdenverkehr genannt – wesentlich verändert hat.. Dementsprechend sind Aufgaben aus der Vereinbarung weggefallen. Neue Angebote sind hinzugekommen, die aber vorrangig durch die Stadt Bad Salzdetfurth geleistet werden. Durch die Etablierung der Sportstadt GmbH als Eigengesellschaft der Stadt gibt es einen weiteren wesentlichen Akteur für den Bereich Freizeit und Tourismus in Bad Salzdetfurth.
Sowohl die Ergebnisse aus „Konsequent in die Zukunft“ aus dem Jahr 2016 als auch das Modellprojekt der Regionalentwicklung „Ausbau multifunktionaler Strukturen in der Kernstadt Bad Salzdetfurth“ aus dem Jahr 2023 geben die Handlungsempfehlung, die Kräfte für Tourismus, Freizeit und Gesundheit zu bündeln und eine zentrale, schlagkräftige Management- und Marketingeinheit in Bad Salzdetfurth aufzubauen.
Um diesen Weg beschreiten zu können, soll die Vereinbarung von 1978 aufgehoben werden. Darüber besteht Einigkeit zwischen der Kurbetriebsgesellschaft und der Stadt Bad Salzdetfurth.
Für den Zeitraum bis zur Etablierung neuer Strukturen soll eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen werden, die sich an den aktuellen tatsächlichen Aufgabenzuordnungen orientiert und sinnvolle Veränderungen für die Zukunft berücksichtigt.
Der satzungsmäßige Geschäftsbereich der Kurbetriebsgesellschaft im Bereich Gesundheit, also Therapiezentrum, Solebad und Gradierwerke, ist von der Aufhebung der Vereinbarung nicht betroffen. Auch die Zuständigkeiten des Kurbetriebs für die Unterhaltung des Kurparks aufgrund des gesonderten Pachtvertrags sowie der Touristinformation aufgrund des gesonderten Betriebsführungsvertrages sollten bis auf weiteres beim Kurbetrieb verbleiben.