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Beratungsfolge

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Erläuterungen:
 

Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen derzeit sehr enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ (www.lebenswerte-staedte.de) setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.

 

Aktuell wird diese Position vom niedersächsischen Verkehrsministerium unterstützt, das die Initiative für ein gemeinsames Projekt aller Bundesländer gegenüber dem Bundesverkehrsministerium ergriffen hat. In einem Interview in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 29.03.2023 wird dazu Verkehrsminister Lies mit folgenden Worten zitiert: Unser Ziel ist es, mehr Tempo 30 möglich zu machen. Alles andere ist nicht mehr zeitgemäß. Tempo 30 kann in Städten für mehr Sicherheit und weniger Lärm sorgen, ohne das Gesamtsystem Verkehr zu beeinträchtigen.“


Die Stadt Bad Salzdetfurth hat sich in der Vergangenheit wiederholt um die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in sensiblen und schutzwürdigen Straßenabschnitten, insbesondere im Verlauf der B 243 sowie der L492 bemüht, scheiterte aber bisher regelmäßig an den starren Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ausnahmen sind gemäß § 45 StVO nur sehr begrenzt und vor allem punktuell möglich. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist sogar die Frage zu stellen, ob langfristig nicht sogar die Definition von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll wäre, um eine Begründungsumkehr zu erzeugen. Nicht die schützenswerten Interessen der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“, insbesondere von Kindern, Fußngern und Radfahrenden, müssten dann ausführlich begründet werden, sondern es wäre umgekehrt zu erläutern, warum z. B. auf Ortsdurchfahrten oder wichtigen BusstreckenTempo 50 gelten soll.

 

Forderungen und Hintergründe der Städteinitiative aus dem Positionspapier vom 6. Juli 2021 (siehe Anlage):

 

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

 

  1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
  2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
  3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
  4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Gemeinsam mit über 400 weiteren Kommunen soll nun der Kernforderung, ohne weitere Einschränkungen Tempo 30, dort wo es für notwendig gehalten wird, als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen zu können, Nachdruck verliehen werden.  Dies ist aus Sicht der Stadtverwaltung ein wichtiger Schritt in Richtung darauf, die Gefahren und Auswirkungen des Pkw- und Lkw-Verkehrs auf die hier lebenden Menschen zu reduzieren.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Stadt Bad Salzdetfurth tritt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.
 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Diese Ausrichtung unterstützt die in den Aktionsbereichen „Natur, Umwelt & Klima“  sowie „Wohnen“ definierten Zukunftsperspektiven der Stadt.

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Keine.
 

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Anlage/n:


Positionspapier der Initiative