Vorlage - 2012/0049/VV
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Erläuterungen:
Durch die Einführung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Ersatz für die Nds. Gemeindeordnung, und Novellierung des Nds. Brandschutzgesetzes im laufenden Jahr, ist die Aufwandsentschädigungssatzung redaktionell zu überarbeiten. Die geänderten Passagen sind zur besseren Kenntnisnahme rot unterlegt.
Zusätzlich wurde nach dem Ausscheiden der bisherigen Büchereileiterin Frau Bornemann (Ruhestand), und der damit verbundenen personellen Neuorganisation die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in Anlehnung an den Erlass des Nds. Finanzministeriums auf den steuerfreien Höchstbetrag von 175,00 € angepasst (§ 11 Abs.1).
Der durchschnittliche Stundenaufwand für die ehrenamtlichen Büchereimitarbeiter beträgt 19,5 Stunden monatlich, wobei teilweise zu leistende Mehrarbeitsstunden nicht separat vergütet werden dürfen.
Das Inkrafttreten der Satzung wurde in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim rückwirkend auf den 01.09.2012 festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Satzung über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbe-amte sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth wie sie dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Finanzielle Auswirkungen: Mehraufwand in Höhe von 252,00 €/jährlich je ehrenamtlichen
Büchereimitarbeiter.
Anlage: Entwurf der Entschädigungssatzung für Ehrenbeamte etc.
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1 | 1.03.c Neufassung der Entschädigungssatzung-Ehrenbeamte Entwurf (69 KB) |