Vorlage - 2012/0042/IV
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Erläuterungen:
Der Stellenplan ist nach § 113 Abs. 2 Satz 2 NKomVG Teil des Haushaltsplanes. Er ist damit im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen. Für die Beratung des als Anlage beigefügten Stellenplanentwurfes werden die folgenden Erläuterungen unterbreitet.
1. Stellenplan Beamte
Für 2013 sind 13 Planstellen ausgewiesen, und zwar
Beamte auf Zeit
Bürgermeister 1 Planstelle
Erster Stadtrat 1 Planstelle
Lebenszeitbeamte
Laufbahngruppe 2 10 Planstellen
Laufbahngruppe 1 1 Planstelle
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Insgesamt 13 Planstellen
Eine Beamtin der Laufbahngruppe 2, die dem Fachbereich 2 zugeordnet ist, bleibt auch 2013 aus familiären Gründen –Kinderbetreuung- ohne Bezüge noch mindestens bis 31.08., voraussichtlich jedoch auch darüber hinaus beurlaubt. Eine weitere Beamtin der Laufbahngruppe 2, die dem Fachbereich 1 zugeordnet ist, befindet sich 2013 noch bis zum 31.10. in Elternzeitbeurlaubung für ihr zweites Kind, leistet jedoch während der Freistellung Teilzeitarbeit im Umfang von 10 Stunden wöchentlich.
2. Stellenplan Arbeitnehmer/innen
Die Zahl der Planstellen für Arbeitnehmer/innen verändert sich 2013 gegenüber 2012 nicht.
Von 84 Planstellen waren nach dem Stand vom 30.06.2012 3,67 Stellen vorübergehend unbesetzt.
Im Stellenplanentwurf sind ggf. redaktionell erforderliche Änderungen sowie vorzunehmende Umsetzungen tarifvertraglicher Ansprüche bereits berücksichtigt.
3. Stellenplan Auszubildende
Ausgewiesen sind 3 Stellen für Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten
1 Auszubildende/r 01.08.2011 bis 31.07.2014, Stelle ist besetzt.
2 Auszubildende 01.08.2013 bis 31.07.2016, Stellen werden ggf. 2013 besetzt.
Anlage/n:
Entwurf Stellenplan 2013
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Anlagen: | ||||
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1 | Stellenplan 2013 (135 KB) |