Hilfsnavigation
RSS-Feed abonnierenRSS-Feed abonnierenZur Facebook-Seite der Stadt Bad Salzdetfurth Suche öffnen
Titelbild - Bürger
Seiteninhalt

Vorlage - 2012/0039/VV  

Betreff: Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth;
hier: Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen und Anpassung an das neue Brandschutzgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Klaus Kandziora
Federführend:Fachbereich 2 Bearbeiter/-in: Kandziora, Klaus
Beratungsfolge:
Ausschuss Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) Vorberatung
12.11.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
29.11.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 11.06.2012 hat das Kommando der Ortsfeuerwehr Groß Düngen der Stadt Bad Salzdetfurth mitgeteilt, dass die erforderliche Mindeststärke nicht mehr erfüllt werden und sie den Brandschutz im Ortsteil Groß Düngen nicht mehr allein sicherstellen kann und die Ortsfeuerwehr Groß Düngen daher ihre Eigenständigkeit als Ortsfeuerwehr abgibt.

 

Nach Aussage des Ortsbrandmeisters beträgt die Mitgliederzahl in der Einsatzabteilung zur Zeit lediglich 7 Kameradinnen / Kameraden. Von diesen 7 Kameradinnen und Kameraden sind bei Einsätzen und Diensten in der Regel nur 2 – 3 anwesend. Bei einem Einsatz Anfang Oktober ist trotz Sirenenalarmierung keiner zum Einsatz erschienen.

 

Diesem Schreiben an die Stadt Bad Salzdetfurth sind verschiedene Gespräche mit dem Bürgermeister und dem Stadtbrandmeister vorausgegangen, in denen der Ortsbrandmeister signalisiert hat, dass es Probleme mit der Mitgliederstärke innerhalb der Ortsfeuerwehr gibt.

 

Im Bewusstsein der fehlenden Mitglieder und der daraus erwachsenen Probleme hat sich die Ortsfeuerwehr in den letzten 1 – 2 Jahren durch verschiedene Aktionen (Feste, Tage der offenen Tür usw.) und Maßnahmen (Flyer verteilen, Aktivierung der nicht regelmäßig Aktiven usw.) intensiv darum bemüht, neue aktive Mitglieder für die Feuerwehr zu gewinnen.

 

Diese Bemühungen waren nach Aussage des Ortsbrandmeisters leider nicht erfolgreich. Vielmehr sind sogar Kameraden aus der Ortsfeuerwehr ausgetreten, anstatt wieder regelmäßig zum Dienst zu kommen und bei Einsätzen zur Verfügung zu stehen.

 

Auch nachdem die drohende Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen in der Presse thematisiert wurden, hat sich keiner bei der Feuerwehr gemeldet und sich für eine Mitgliedschaft interessiert.

 

Letztlich hat auch der Versuch des Ortsbürgermeisters / Ortsrates, die Bevölkerung aufzurütteln und in einer einberufenen Versammlung die Bürger des Ortsteiles Groß Düngen für die Mitgliedschaft in der Ortsfeuerwehr zu gewinnen, keine Erfolg gebracht. Es waren lediglich 7 Bürger/innen anwesend, die für eine Mitgliedschaft in Frage gekommen wären, die aber, nachdem sie erfahren haben welchen zeitlichen Umfand eine aktive Mitgliedschaft mit sich bringt, davon Abstand genommen haben.

 

Es ist somit nicht erkennbar, dass es der Ortsfeuerwehr Groß Düngen in absehbarer Zeit gelingt, den Mitgliederbestand der Einsatzabteilung entscheidend zu erhöhen.

 

Der § 3 der Feuerwehrverordnung schreibt für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung eine Mindeststärke von 20 Kameradinnen / Kameraden vor. Diese Mindeststärke darf dauerhaft nicht weniger als 90 % betragen. Der aktuelle Mitgliederbestand von zur Zeit 7 Kameradinnen / Kameraden entspricht einer Quote von 35 %.

 

Es müssten somit mindestens 10 – 12 neue Mitglieder in die Ortsfeuerwehr eintreten, die alle die Truppmannausbildung absolvieren müssen. Danach müssen sie der Ortsfeuerwehr auch bei Einsätzen und den Diensten dauerhaft zur Verfügung stehen.

 

Nach den Gesprächen mit dem Ortsbrandmeister und den Erfahrungen der letzten Zeit ist dies leider nicht wahrscheinlich.

 

Auch die mit der Neufassung des Brandschutzgesetzes eingeführte Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft erscheint nicht erfolgversprechend, da die Mitarbeiter der großen Arbeitgeber in Groß Düngen sich berufsbedingt außerhalb von Groß Düngen aufhalten.

 

Nach § 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegt der Gemeinde der abwehrende Brandschutz in ihrem Gebiet. Dazu hat die Gemeinde nach § 11 NBrandSchG eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, die für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werden soll.

 

Die Aufteilung in Ortsfeuerwehren ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistungen in dem betreffenden Ortsteil anderweitig sichergestellt werden kann.

 

Bereits heute wird die Ortsfeuerwehr Klein Düngen bei Einsätzen in Groß Düngen mitalarmiert, da die Ortsfeuerwehr Groß Düngen die Einsätze in der Regel nicht allein abarbeiten kann.

 

Nach Aussage des Stadtbrandmeisters kann der Brandschutz und die Hilfeleistung in Groß Düngen in Zukunft durch andere Ortsfeuerwehren sichergestellt werden.

 

Da die Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Groß Düngen gewährleistet ist, kann dem Ersuchen der Ortsfeuerwehr Groß Düngen, die Eigenständigkeit aufzugeben entsprochen werden, zumindest wird hierzu derzeit keine andere ernsthafte Alternative gesehen.

 

Da die Ortsfeuerwehr Groß Düngen derzeit nur 7 aktive Kameradinnen und Kameraden aufweisen kann, wovon in der Praxis höchstens 2 - 3 Kameradinnen und Kameraden regelmäßig anwesend sind, ist auch die Bildung einer „Löschgruppe“, die dann in eine andere Ortsfeuerwehr eingegliedert wird, nicht möglich, da hierfür mindestens 9 Kameradinnen und Kameraden jederzeit zur Verfügung stehen müssen.

 

Die von der Ortsfeuerwehr Groß Düngen erklärte Aufgabe der Eigenständigkeit der Ortsfeuerwehr kann nur mit Auflösung der Ortsfeuerwehr durch Änderung Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth erfolgen, in dem im § 1 der Satzung der Ortsteil Groß Düngen gestrichen wird.

 

Durch die Auflösung der Ortsfeuerwehr ergeben sich einige Fragestellungen hinsichtlich dem Verbleib der Kameradinnen und Kameraden, des Fahrzeuges sowie der Geräte und Ausrüstung.

 

Den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Groß Düngen (Aktive, Alterskameraden und fördernde Mitglieder) soll es freigestellt werden, welcher anderen Ortswehr sie sich anschließen. Dazu ist die Satzung in den betreffenden Passagen anzupassen.

 

Für das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Groß Düngen gibt es die Möglichkeit einer Weiternutzung innerhalb der Feuerwehr.

 

Das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Hockeln ist 32 Jahren alt und muss nächstes Jahr ersetzt werden, da es ohne aufwendige Reparaturen nicht mehr durch den TÜV kommen wird. Die Kosten für die erforderliche Neubeschaffung würden sich auf ca. 90.000 € belaufen.

 

Durch die Übergabe des Groß Düngener Fahrzeuges an die Ortsfeuerwehr Hockeln können die 90.000,00 € eingespart werden.

 

Die Geräte und Ausrüstungsgegenstände stehen und verbleiben im Eigentum der Stadt Bad Salzdetfurth und werden in Absprache mit dem Stadtbrandmeister einer weiteren Verwendung innerhalb der Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth zugeführt. Ggf. ist eine vorübergehende Zwischenlagerung in der Kleiderkammer (auch Ausrüstungslager) erforderlich.

 

Über die weitere Verwendung des Feuerwehrhauses, das für Zwecke der Feuerwehr nicht mehr benötigt wird, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit Vorschläge erarbeiten und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien entscheiden.

 

Nach Erlass der Feuerwehrsatzung mit dem Streichen der Ortsfeuerwehr Groß Düngen ist die formelle Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen vollzogen. Im Anschluss daran müssen der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen werden.

 

Nach § 11 Abs. 5 NBrandSchG bedarf die Auflösung einer Ortsfeuerwehr der Zustimmung des Landkreises Hildesheim.

 

Durch die Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen ist somit eine Änderung und Anpassung der Satzung an die geänderte Situation erforderlich. Da mit der Neufassung des Brandschutzgesetzes am 18.07.2012 Änderungen eingetreten sind, die ebenfalls in der Satzung zu berücksichtigten sind, ist es sinnvoll, die durch die Auflösung erforderliche Änderung zu nutzen und die Satzung komplett zu überarbeiten und eine Neufassung zu erstellen.

 

Hauptpunkte der Änderungen auf Grund des Brandschutzgesetzes sind die neuen Paragraphen, der Verweis auf die neuen Verordnungen, die neue Bezeichnung der bisherigen „Aktiven“ als „Angehörige der Einsatzabteilung“, die Berücksichtigung der Alterskameraden bei Übungen und Einsätzen und insbesondere die Einführung der Doppelmitgliedschaft.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Ortsfeuerwehr Groß Düngen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Hildesheim aufgelöst.

 

2.       Herr Jens Schmidt und Herr Armin Sandvoß werden aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister und als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Düngen entlassen

 

3.       Das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Groß Düngen wird der Ortsfeuerwehr Hockeln übergeben.

 

4.       Die Geräte und Ausrüstungsgegenstände werden in Absprache mit dem Stadtbrandmeister einer Verwendung innerhalb der Feuerwehr Bad Salzdetfurth zugeführt.

 

5.       Die Verwaltung wird gebeten, über die weitere Verwendung des Feuerwehrhauses Vorschläge zu erarbeiten.

 

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen, die mit der Auflösung der Ortsfeuerwehr verbunden sind, umzusetzen.

 

7.       Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth erlässt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth wie sie dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

8.       Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth vom 20.06.1995 wird aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Verringerung der Ausgaben durch Wegfall der Aufwandsentschädigung, Reduzierung der Unterhaltungskosten für Fahrzeug, Feuerwehrhaus sowie Geräte und Ausrüstung.

 

Einsparung von 90.000,00 € für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für die Ortswehr Hockeln.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1. Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth 2012

 

2. Gegenüberstellung der alten und neuen Feuerwehrsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth 2012 (99 KB)    
Anlage 2 2 Gegenüberstellung der alten und neuen Feuerwehrsatzung (156 KB)