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Vorlage - 2008/0023/VV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 62 "Im Ehmken", 1. Änd., OT Heinde
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Jörg Werner
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Werner, Jörg
Beratungsfolge:
Ortsrat Heinde Vorberatung
25.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ortsrates Heinde ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung Vorberatung
30.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
03.07.2008 
öffentliche Sitzung des Stadtrates ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Landkreis Hildesheim hat im Bereich des Baugebietes „Im Ehmken“ im Ortsteil Heinde nicht zuletzt aufgrund von Nachbarstreitigkeiten festgestellt, dass dort eine Vielzahl von baurechtswidrigen Einfriedungen bzw. Stützmauern errichtet wurden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 62 „Im Ehmken“ setzt hier fest, dass Nebenanlagen zu den Verkehrsflächen unzulässig sind. Dies beinhaltet auch Nebenanlagen in Form von Stützmauern oder Einfriedungen. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ca. 70 % der Bauherren Ihre Grundstücke zur Straße eingefriedet oder eine Stützmauer errichtet haben.

 

Nach Auskunft des Landkreises müsste die Bauaufsicht entsprechend tätig werden, sofern diese Regelung nicht geändert würde. Die Verwaltung schlägt im Interesse der Grundstückseigentümer vor, den Bebauungsplan insofern zu ändern, dass Einfriedungen und Stützwände nachträglich ermöglicht werden. Hierbei ist aus Sicht der Verwaltung auf ein Maß von 1,80 m Höhe abzustellen, da bis zu dieser Höhe Einfriedungen ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Höhere Einfriedungen würden nicht in das Erscheinungsbild des Baugebietes passen.

 

Durch eine entsprechende Regelung in dieser Form, würden bis auf ein oder zwei Ausnahmefälle alle Einfriedungen und Stützmauern nachträglich legalisiert werden können.

 

Gleichzeitig wird auf Bitten des Landkreises klar gestellt, dass innerhalb der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zum Zwecke der Ortsrandeingrünung keine bauliche Anlagen zugelassen sind. Ausnahme bilden hier bauliche Anlagen in Form von Einfriedungen. Da es hier um das Thema Ortsrandeingrünung geht, sollen nur transparente Einfriedungsformen zugelassen werden. Andere Einfriedungen die nicht transparent sind, sind um den Gedanken der Ortsrandeingrünung Rechnung zu tragen zumindest einzugrünen.

 

Das angestrebte Bauleitplanverfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Durch dieses Verfahren kann die Stadt auf eine mehrfache Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit verzichten und gleich mit der öffentlichen Auslegung beginnen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)       Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde gemäß § 13 a BauGB.

 b)      Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde, gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens werden auf ca. 1.000,-- EUR geschätzt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2008-0023VV_Ehmken (207 KB)