Vorlage - 2008/0023/VV
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Erläuterungen:
Der Landkreis Hildesheim
hat im Bereich des Baugebietes „Im Ehmken“ im Ortsteil Heinde nicht zuletzt
aufgrund von Nachbarstreitigkeiten festgestellt, dass dort eine Vielzahl von baurechtswidrigen
Einfriedungen bzw. Stützmauern errichtet wurden.
Der Bebauungsplan Nr. 62 „Im Ehmken“ setzt hier fest, dass Nebenanlagen zu den Verkehrsflächen unzulässig sind. Dies beinhaltet auch Nebenanlagen in Form von Stützmauern oder Einfriedungen. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ca. 70 % der Bauherren Ihre Grundstücke zur Straße eingefriedet oder eine Stützmauer errichtet haben.
Nach Auskunft des Landkreises müsste die Bauaufsicht entsprechend tätig werden, sofern diese Regelung nicht geändert würde. Die Verwaltung schlägt im Interesse der Grundstückseigentümer vor, den Bebauungsplan insofern zu ändern, dass Einfriedungen und Stützwände nachträglich ermöglicht werden. Hierbei ist aus Sicht der Verwaltung auf ein Maß von 1,80 m Höhe abzustellen, da bis zu dieser Höhe Einfriedungen ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Höhere Einfriedungen würden nicht in das Erscheinungsbild des Baugebietes passen.
Durch eine entsprechende Regelung in dieser Form, würden bis auf ein oder zwei Ausnahmefälle alle Einfriedungen und Stützmauern nachträglich legalisiert werden können.
Gleichzeitig wird auf Bitten des Landkreises klar gestellt, dass innerhalb der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zum Zwecke der Ortsrandeingrünung keine bauliche Anlagen zugelassen sind. Ausnahme bilden hier bauliche Anlagen in Form von Einfriedungen. Da es hier um das Thema Ortsrandeingrünung geht, sollen nur transparente Einfriedungsformen zugelassen werden. Andere Einfriedungen die nicht transparent sind, sind um den Gedanken der Ortsrandeingrünung Rechnung zu tragen zumindest einzugrünen.
Das angestrebte Bauleitplanverfahren soll gemäß § 13a BauGB
im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Durch dieses Verfahren kann
die Stadt auf eine mehrfache Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
der Öffentlichkeit verzichten und gleich mit der öffentlichen Auslegung
beginnen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde gemäß § 13 a BauGB.
b) Gleichzeitig
beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde, gemäß § 3 Abs. 2 in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden auf ca. 1.000,-- EUR geschätzt.
Anlage/n:
Lageplan
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1 | 2008-0023VV_Ehmken (207 KB) |