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Vorlage - 2008/0019/VV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 67 "Gutsanlage Bodenburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Achim KamrowskiProdukt:IV/ di
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Höper, Constanze
Beratungsfolge:
Ortsrat Bodenburg Vorberatung
09.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ortsrates Bodenburg (offen)   
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung Vorberatung
30.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
03.07.2008 
öffentliche Sitzung des Stadtrates geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit Verwaltungsvorlage Nr. 2006/0049 wurden eingehend die Gründe erörtert, die letztlich zum Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan geführt haben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan war erforderlich, um den Bauantrag der Kalkmann Kontakt Kunst GbR zum Neubau eines Ateliers mit einer Wohnung zu ermöglichen.

 

Der Verwaltungsvorlage waren diesbezüglich entsprechende Unterlagen des Bauantrages mit beigefügt und in den jeweiligen Sitzungen wurden hierzu weitergehende Erläuterungen gegeben. Der Bauantrag beinhaltete damals eine Gestaltung des Gebäudes mit einer Holzfassade.

 

Dieser Bauantrag lag auch der dann folgenden Baugenehmigung zugrunde.

 

Nunmehr teilte der Landkreis Hildesheim mit, dass abweichend von der damaligen Bau-genehmigung hier keine Holzfassade erstellt wurde, sondern vielmehr eine Verkleidung der Fassade mit Stahlplatten. Diese geänderte Bauausführung soll nunmehr durch einen erneut vorgelegten Nachtrag zur Baugenehmigung nachträglich legalisiert werden.

 

Da der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth zum damaligen Zeitpunkt in Kenntnis des vorgelegten Bauantrages die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gutsanlage Bodenburg“ beschlossen hat, entspricht die jetzige Situation nicht mehr der Beschlusslage.

 

Nach Aussage des Bauherren wurde diese Fassadengestaltung sowohl mit der Bauaufsicht als auch insbesondere mit der Denkmalschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt.

 

Derartige Gestaltungsfragen können immer nur subjektiv beurteilt werden und sind in der Regel allerdings auch baugenehmigungsfrei.

 

Trotzdem hätte diese Gestaltungsfrage natürlich auch Auswirkungen auf die evtl. später notwendig werdende inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplanes in Form einer örtlichen Bauvorschrift.

 

Da jedoch insbesondere auch die Denkmalschutzbehörde dem Vorhaben zugestimmt hat, sind auch künftig keine Einschränkungen für den Bebauungsplan zu erwarten.

 

Insofern wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu folgen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hält an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gutsanlage Bodenburg“ auch in Kenntnis der nunmehr durchgeführten Fassadengestaltung weiterhin fest.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlage/n:

Anlage/n:

 

keine