Vorlage - 2021/026/IV
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Erläuterungen:
a) Pauschale Mittel zur Aufgabenerledigung
Den Ortsräten und Ortsvorstehern werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben aktuell insgesamt 40.000 €/a im Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser Summe auf die einzelnen Ortsteile erfolgt
a) zunächst durch einen Grundbetrag je Ortsteil in Höhe von 500 €,
b) für den verbleibenden Restbetrag nach der Einwohnerzahl.
Die Ortsräte sollen die folgenden ihnen obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten mit diesen Mitteln erfüllen:
1. Auf den jeweiligen Ortsteil bezogene Repräsentationen,
2. Förderung von Vereinen, Einrichtungen und sonstigen Initiativen
(Sport, Kultur, Kunst)
3. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege
4. Maßnahmen der Dorfverschönerung, die über den Standard der Stadt hinausgehen
5. Jubiläumspräsente
Nicht verbrauchte Mittel sind übertragbar; sie verbleiben jeweils auf dem Konto, über das der jeweilige Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher verfügt.
Die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Ortsräte (§§ 93, 94 NKomVG) und Ortsvorsteher/innen (§ 96 NKomVG) bleiben hierdurch unberührt.
b) Mittel für Einzelmaßnahmen (Investitionen)
Für darüberhinausgehende, auf den jeweiligen Ortsteil bezogene finanzielle Maßnahmen melden die Ortsräte und Ortsvorsteher ihre Wünsche zum Haushalt der Stadt an. Der Rat entscheidet im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse über die Mittelbereitstellung für diese Maßnahmen.
Nachdem bereits für die Beratungen zu den Haushalten 2020 und 2021 u. a. mit der Vorlage 2020/102 ein Schema mit einem sogenannten „Lampentableau“ erarbeitet worden ist, stellt die Verwaltung vor diesem Hintergrund nun noch einmal das angestrebte Verfahren dar. Um eine zeit- und sachgerechte Auseinandersetzung mit den gewünschten Maßnahmen zu gewährleisten, sollen folgende Vorgaben zum Ablauf beachtet werden:
1. Die Übermittlung der Wünsche an die Verwaltung erfolgt bis zum 30.06. des Vorjahres; dadurch ist gewährleistet, dass sich die zuständigen Produktverantwortlichen in der Verwaltung damit befassen und einen Vorschlag bzw. eine Stellungnahme für den Haushalt unterbreiten können.
2. Die Wünsche müssen hinreichend bestimmt und konkret sein; eine Kostenschätzung muss vorliegen oder zumindest mit den Vorgaben möglich sein.
3. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird eine Vorlage als Gesamtliste mit allen Wünschen erstellt. In einem Lampentableau wird dokumentiert, ob oder mit welchen Maßgaben die Wünsche im Haushaltsentwurf der Verwaltung berücksichtigt sind (für den Haushalt 2021 siehe beigefügte Anlage)
4. Diese Vorlage dient als Grundlage für die Anhörung der Ortsteile zum Haushalt.
5. Der Rat beschließt den Haushalt.
6. Die Ortsräte erhalten in der folgenden Sitzung die Ergebnisse ihrer Anträge zur Kenntnis.
Anlage/n:
- Wünsche der Ortsräte zum Haushalt 2021
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1 | 2020-11-06Ortsratswuensche (80 KB) |