Vorlage - 2020/054/VV
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Erläuterungen:
Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 28.11.2019 mitgeteilt beabsichtigt die Stadt Bad Salzdetfurth, sich bei zukünftigen qualifizierten Vergaben an der eVergabeplattform des Landkreises Hildesheim (IKZ eVergabe – zentrale Vergabestelle) zu beteiligen. Die zentrale Vergabestelle hatte im Herbst 2017 ihre Tätigkeit für die Beschaffungsvorgänge des Landkreises Hildesheim aufgenommen und wickelt seither alle Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 25.000 € ab.
Im Oktober 2019 wurde den Städten und Gemeinden ein konkretes Angebot unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen ein Anschluss an das Vergabemanagementsystem (VMS) und die Durchführung der Vergabeverfahren der Kommunen im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) ermöglicht werden kann. Im Anschluss daran wurde mit den interessierten Kommunen die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) abgestimmt.
Der Kreistag hat am 13.05.2020 bereits positiv über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der eVergabe beschlossen. Die abgestimmte Zweckvereinbarung ist nun den zuständigen Beschlussgremien der Kooperationspartner zur Beschlussfassung vorzulegen. Gem. § 58 Abs. 1 Nr.17 NKomVG beschließt ausschließlich der Rat über den Abschluss von Zweckvereinbarungen, wenn diese Aufgabenübertragungen zum Inhalt haben. Nach Vorlage der positiven Beschlüsse wird der öffentlich-rechtliche Vertrag von allen Vertragsparteien unterzeichnet und die vereinbarte IKZ der jeweiligen Kommunalaufsicht gemäß § 2 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) angezeigt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bedeutet die formale Abwicklung der Vergabeverfahren mit einheitlichen Standards und Strukturen eine übergreifende Konformität und Rechtssicherheit in dem durch umfangreiches Vergaberecht geprägten Aufgabenbereich. Hinzu kommt die Erreichung einer erhöhten Wirtschaftlichkeit in den Beschaffungsvorgängen durch eine effizientere Aufgabenabwicklung. Durch die Trennung des formalen Beschaffungsvorganges von der qualitativen Überprüfung und Ausführung des Auftrages wird außerdem ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Die Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung nutzt zur Erfüllung der Digitalisierungsvorgaben auf nationaler und EU-weiter Ebene seit 2017 das eVergabeportal „vergabe.Niedersachsen“ des Landes Niedersachsen. Im Februar 2019 wurde das Vergabeportal durch ein Vergabemanagementsystem (VMS) erweitert, was der Zentralen Vergabestelle ermöglicht, die Vergabeverfahren ganzheitlich elektronisch abzuwickeln und auch ganzheitlich zu dokumentieren. Daneben besteht auch die Möglichkeit, den Architekten- und Ingenieurbüros, die mit der Planung, Vorbereitung und Ausführung von Bauleistungen beauftragt sind, temporär einen Zugang zum VMS zu ermöglichen, um dort direkt die preisliche und fachtechnische Wertung einzelner Vergabeverfahren vorzunehmen.
Einen vergleichbaren Standard aufzubauen wäre aufgrund der geringen Gesamtzahl jährlicher Vergaben auf Gemeindeebene nicht möglich. Deshalb ist eine Beteiligung sinnvoll.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess „Konsequent in die Zukunft“:
Durch die angebotene Partizipation am Landkreisverfahren nimmt die Stadt Bad Salzdetfurth einen weiteren wichtigen Baustein digitaler und zukunftsgerichteter Verwaltungsstruktur in ihr Leistungsportfolio auf.
Beschlussvorschlag:
Der Abschluss der beigefügten Zweckvereinbarung zur Beteiligung an der eVergabe wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Fallpauschalen betragen entsprechend § 6 der Vereinbarung 400,00 Euro für ein nationales Vergabeverfahren und 800,00 Euro für ein EU-weites Vergabeverfahren. Für Lizenzgebühren sind 750,00 Euro jährlich zu rechnen. Darüber hinaus trägt jede Kommune wie bisher ihre Auslagen z. B. für Bekanntmachungen selbst.
Bei etwa 20 – 30 nationalen Ausschreibungen jährlich ist von Kosten in Höhe von 8.750,00 – 12.750,00 Euro auszugehen. EU-weite Vergaben sind für die Stadt Bad Salzdetfurth faktisch nicht relevant. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden zukünftig veranschlagt.
Anlage/n:
- Entwurf Zweckvereinbarung eVergabe
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Entwurf ZweckV LK Hi_Gemeinden_02.03.2020 (307 KB) |