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Vorlage - 2020/004/VV-1  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzdetfurth
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Oertel, MadlenBezüglich:
2020/004/VV
Federführend:Bürgermeisterbüro Bearbeiter/-in: Oertel, Madlen
Beratungsfolge:
Ausschuss Fachbereich 1 (Finanzen, Personal und Tourismus)
16.06.2020 
Sitzung des Ausschusses Fachbereich 1 (Finanzen, Personal und Tourismus) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
Stadtrat
02.07.2020 
Sitzung des Stadtrates ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Erläuterungen:

Ergänzend zu der Vorlage 2020/004/VV, in der die Wertgrenzen nach § 58 I NKomVG in § 3 der Hauptsatzung angepasst wurden, sollen zusätzlich die Wertgrenzen für Lieferungen und Leistungen, Bauleistungen und für Ankäufe von Grundstücken, ab denen der Verwaltungsausschuss zuständig ist, mit aufgenommen werden. § 3 Ratszuständigkeit der Hauptsatzung wird in § 3 Organzuständigkeit umbenannt.

 

Im Ratsbeschluss der Richtlinien für Auftragsvergaben und Billigkeitsmaßnahmen vom 18.03.2004 betragen die Wertgrenzen nach Nr. I a), ab der der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Salzdetfurth entscheidet, für Lieferungen und Leistungen 15.000 Euro und für Bauleistungen 30.000 Euro.

 

Gemäß der Wertsicherungsklausel des damaligen Beschlusses soll die Verwaltung einen Vorschlag über eine entsprechende Anpassung der Wertgrenzen vorlegen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland um 10 oder mehr Prozent gegenüber dem damaligen Stand ändert. Bis 2020 beläuft sich diese Veränderung auf eine Erhöhung von ca. 24,9 %, damit würde sich die Wertgrenze für Lieferungen und Leistungen auf 18.700 Euro und die für Bauleistungen auf 37.470 Euro erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung dessen und nach eingehendem Vergleich mit anderen Gemeinden im Landkreis wird deshalb vorgeschlagen, die Wertgrenze für Lieferungen und Leistungen auf 20.000 Euro, die für Bauleistungen auf 40.000 Euro anzupassen und die für Ankäufe von Grundstücken auf 20.000 Euro festzusetzen.  Entsprechend wird die Nr. I. a) der Richtlinien für Auftragsvergaben und Billigkeitsmaßnahmen zudem aufgehoben.

 

Eine Änderungssynopse sowie der überarbeitete Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1) Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen.

 

2) Nr. I Buchstabe a) der Richtlinien für Auftragsvergaben und Billigkeitsmaßnahmen vom 18.03.2004 wird aufgehoben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


keine

 

 

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Anlage/n:

- Ergänzungssynopse zur Vorlage 2020/004VV-1

- Hauptsatzung - Entwurf 2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzungssynopse zur Vorlage 2020004VV-1 (197 KB)    
Anlage 2 2 Hauptsatzung - Entwurf 2020 (überarb.) (45 KB)    
Stammbaum:
2020/004/VV   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzdetfurth   Bürgermeisterbüro   Verwaltungsvorlage
2020/004/VV-1   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzdetfurth   Bürgermeisterbüro   Verwaltungsvorlage