Vorlage - 2019/115/VV
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Erläuterungen:
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Heersum soll die Gemeindegrenze, wie vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser empfohlen, zwischen der Stadt Bad Salzdetfurth und der Gemeinde Holle in den Gemarkungen Listringen, Hockeln (Stadt Bad Salzdetfurth) und Heersum (Gemeinde Holle) angepasst werden.
In dem beigefügten Lageplan sind die betroffenen Flächen farb- und zahlenmäßig gekennzeichnet.
Folgende Veränderungen ergeben sich in den jeweiligen Gemarkungen:
Gemarkung Listringen = + 3.601 qm Zugang
Gemarkung Hockeln = - 18.239 qm Abgang
Insgesamt = - 14.638 qm Abgang
Insgesamt ergibt sich für das Stadtgebiet Bad Salzdetfurth eine Flächenverkleinerung von 14.638 qm.
Da es sich bei den abgängigen Flächen ausschließlich um mit Grundsteuer A besteuerte Flächen handelt, ist die finanzielle Einbuße hinsichtlich der Steuereinnahmen für die Stadt irrelevant gering. Hinsichtlich der Schlüsselzuweisung ergeben sich für die Stadt keine Änderungen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NKomVG sind die Ortsvorsteher bei der Änderung der Grenzen der Ortschaft anzuhören. Für die Beschlussfassung von Gebietsänderungen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG der Rat zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth stimmt der Umgemeindung in den Gemarkungen Listringen und Hockeln entsprechend der beigefügten Anlage zu. Die Umgemeindung hat im Rahmen der Flurbereinigung Heersum stattzufinden.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
Durch die Neueinteilung der Gemeindeflächen in der Flurbereinigung Heersum wird ein für die Zukunft sinnvoller und geradliniger Grenzverlauf herbeigeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Erläuterungen
Anlage/n:
Übersicht Umgemeindung Gemarkung Listringen und Hockeln
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Anlagen: | ||||
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1 | Übersicht Grenzverlauf Umgemeindung Flurbereinigung Heersum (239 KB) |