Vorlage - 2019/074/VV
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Erläuterungen:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim (RPA) hat bei der Stadt Bad Salzdetfurth entsprechend § 155 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 07.08.2019 bis 08.08.2019 eine unvermutete örtliche Kassenprüfung vorgenommen.
Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob sowohl der Aufbau der Kasse und ihrer Einrichtungen als auch die Durchführung der Kassengeschäfte den Vorschriften der §§ 36 bis 43 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) sowie den übrigen, die Aufgaben der Stadtkasse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenen Dienstanweisungen entsprechen.
Das RPA kommt in seinem Bericht zu folgender Schlussbemerkung:
„ Wie die Berichtsausführungen zeigen, hat die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Das Kassen- bzw. Buchhaltungswesen der Stadt Bad Salzdetfurth ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gemäß § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.
Die Bestimmungen der KomHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.
Die Kassensicherheit ist gewährleistet.“
Dem Rat wird mit dieser Vorlage der Prüfungsbericht vom 20.08.2019 über die unvermutete örtliche Prüfung der Kasse der Stadt Bad Salzdetfurth zur Kenntnis gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Prüfungskosten belaufen sich auf 1.560 €.
Anlage/n:
Bericht über die unvermutete örtliche Prüfung der Kasse der Stadt Bad Salzdetfurth