Vorlage - 2019/072/VV
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Erläuterungen:
Die aktuelle Fassung der Satzung über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth enthält in § 9 eine Regelung, die die monatliche Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher/in und Ortsheimatpfleger/in beinhaltet. Diese ist aufgrund der bereits vorhandenen Regelung über die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher/in in der Satzung über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für Rats-, Ortsrats- und Ausschussmitglieder der Stadt Bad Salzdetfurth vom 14.06.2018 überflüssig und verursacht eine unerwünschte Doppelung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den § 9 aus der Satzung zu entfernen und die in Absatz 2 erwähnten Ortsheimatpfleger in den § 11 bzw. dann den neuen § 10 der Satzung zu verschieben.
Die Entschädigungskommission des niedersächsichen Innenministeriums empfiehlt darüber hinaus auch Entschädigungen für die Schiedsmänner und –frauen.
Die Tätigkeit der Schiedspersonen setzt eine sehr hohe Einsatzbereitschaft und Umsicht bei der Ausübung dieser sensiblen Tätigkeit voraus. Die Einführung einer monatlichen Aufwandsentschädigung ist angesichts der verantwortungsvollen Aufgaben, welche die Schiedspersonen wahrnehmen, geboten. Die Schiedspersonen leisten durch ihre Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag für ein konfliktfreies Zusammenleben in der Stadt und entlasten die Amtsgerichte. Neben der Durchführung von Schlichtungsverfahren führen die Schiedsleute regelmäßig Sprechstunden durch und stehen darüber hinaus den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt schriftlich, fernmündlich und per E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung. Durch eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung würde gewährleistet werden können, dass die entstandenen Aufwendungen der Schiedsleute ausgeglichen und dabei eine Vereinfachung in der Verwaltungspraxis der Erstattungen erreicht werden könnte.
Nach einem kommunalen Vergleich empfiehlt die Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung für Schiedsmänner und -frauen von 20,-- € und eine Aufwandsentschädigung von 10,-- € für ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen.
Ein die Schiedsmänner und –frauen berücksichtigender Absatz soll der Satzung in einem überarbeiteten § 10 (siehe Anlage) hinzugefügt werden.
Die 2. Änderungssatzungsatzung soll zum 01.10.2019 in Kraft treten.
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth, wie sie der Verwaltungsvorlage Nr. 2019/072/VV beigefügt ist, wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2019 ergeben sich Aufwendungen von ca. 90 Euro; Für die Folgejahre würde dies einen Aufwand von ca. 360 Euro pro Jahr bedeuten.
Anlage/n:
- 2. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth
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Anlagen: | ||||
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1 | 2. Änderungssatzung (107 KB) |
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