Vorlage - 2019/062/VV
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Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 18 A „Vienig“ Nord, OT Wesseln hat im Jahr 1989 Rechtskraft erlangt. Seitdem wurde das Baugebiet abschnittsweise erschlossen. Heute gibt es noch ein paar wenige in privatem Eigentum stehende unbebaute Baugrundstücke. Eines dieser noch nicht bebauten Grundstücke im Paul-Klee-Weg (sh. Lageplan) soll nunmehr bebaut werden.
Die ursprünglichen Planungen sehen hier ein im Verhältnis zum Gesamtgrundstück relativ kleines Baufenster vor. Die Bauherren beabsichtigen ihr Bauvorhaben entgegen der jetzigen Festsetzung etwas weiter östlich zu errichten. Hierbei müsste das Baufenster um ca. 7m erweitert werden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Erweiterung des Baufensters in östliche Richtung städtebaulich unbedenklich. Auch nachbarschützende Aspekte werden nicht erkennbar verletzt. Der neue Grenzabstand würde mit 7 Metern nach wie vor sehr großzügig gestaltet.
Unter Abwägung der geschilderten Umstände unterstützt die Verwaltung den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und würde den Bebauungsplan nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ändern wollen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Vienig“ (Nord), OT Wesseln gemäß § 13 a BauGB wird beschlossen.
b) Die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Vienig“ (Nord), OT Wesseln gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
Im Aktionsbereich „Wohnen“ ist u.a. eine Zielvorgabe, durch kreative Konzepte neuen Wohnraum zu schaffen. Durch Anpassung der bisherigen Festsetzungen an moderne nachgefragte Wohnbauvorgaben kann dieses Ziel erreicht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da die Planungskosten vom Bauherrn getragen werden.
Anlage/n:
- Lageplan
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1 | Planbereich (217 KB) |