Vorlage - 2019/046/VV
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Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat am 10.11.2016 seine Geschäftsordnung, die auch für die anderen Gremien der Stadt Bad Salzdetfurth Anwendung findet, beschlossen. Vorlage dafür bildete die Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), ohne dass die dortigen Formulierungen überall im Wortlaut übernommen wurden. Nach einer ersten Abstimmung zwischen Verwaltung und Fraktionen und auch einer Erörterung mit dem NSGB erscheint es sinnvoll, von dieser Mustersatzung an einigen weiteren Stellen abzuweichen. Ziel ist insbesondere, die Behandlung von politischen Anträgen (§ 5) zu beschleunigen. Einige Regelungen werden aus redaktionellen oder systematischen Gründen oder aufgrund fortgeschriebenen höherrangigen Rechtes bei dieser Gelegenheit angepasst.
Eine Synopse der alten und neuen Regelungen enthält die Anlage. Begründungen in Kurzform sind im Folgenden notiert.
- § 2 Abs. 3: Teilnahme von Zuhörern, Medienvertreter: Streichung des ersten Satzes; die Teilnahme von Zuhörern an einer öffentlichen Sitzung ist selbstverständlich, ebenso die Reservierung von Arbeitsplätzen für Medienvertreter.
- § 2 Abs. 4 Tonaufzeichnungen: Streichung, da die Regelung nach § 64 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Hauptsatzung vorbehalten ist.
- § 4 Abs. 1 Absetzung von TOP: Streichung des Satzes 3, da der Antragsteller eines TOP verlangen kann, seinen Antrag zumindest einzubringen.
- § 4 Abs. 4 Erweiterung der TO: wird neu § 6 Abs. 4, da die Vorschrift systematisch zu den „Dringlichkeitsanträgen“ gehört.
- § 5 Sachanträge: Einführung der Möglichkeit, Anträge auch sofort für einen Ausschuss mit abschließender Beratung in VA oder Rat stellen zu können, neben dem bisherigen Verfahren, die Anträge erst in Rat oder VA einzubringen.
- § 6 Dringlichkeitsanträge: s.o. § 4 Abs. 4.
- § 7 Anträge zur Geschäftsordnung: Einbindung der bisher in § 9 Abs. 2 festgelegten Regelung zur Geschäftsordnung. Das Rederecht zur Geschäftsordnung ist inhaltlich mit dem jeweiligen Antrag eng verbunden.
- § 9 Abs. 2 Rederecht Geschäftsordnung: verschieben von Satz 2 und 3 in § 7 (s.o.)
- § 11 Abs. 6 Stimmenzählung bei geheimer Wahl: Die bisherigen Regelungen bei Abstimmung und Wahl unterscheiden sich darin, wer die Stimmzähler bestimmt. Ersetzen von Abs. 6 durch die Formulierung des § 12 Abs. 4.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Änderung der Geschäftsordnung des Bad Salzdetfurther Rates entsprechend der Synopse wird zugestimmt.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Synopse Geschäftsordnung alt/neu
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Anlagen: | ||||
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1 | Synopse Geschäftsordnung (191 KB) |