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Vorlage - 2019/023/VV  

Betreff: Wahrnehmung von Aufgaben der Kinderbetreuung
hier: Vereinbarung mit dem Landkreis ab dem 01.01.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Räther, HeikoProdukt:36.05.01
Federführend:Fachbereich 2 Bearbeiter/-in: Räther, Heiko
Beratungsfolge:
Ausschuss Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) Vorberatung
12.03.2019 
Sitzung des Ausschusses Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
14.03.2019 
Sitzung des Stadtrates geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Erläuterungen:

In der Anlage werden die Vereinbarung über die „Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung“ in der Fassung, wie sie der Kreistag am 06.12.2018 beschlossen hat, sowie dazu die sogenannten „Verbindlichen Erläuterungen zur Auslegung“, unterzeichnet durch den Landrat am 27.02.2019, übersandt.

 

Mit dieser Vereinbarung soll auch für die Zukunft die Aufgabe der Kinderbetreuung in Krippen (für unter 3-Jährige), in Kindergärten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung) sowie in Horten (nachschulische Betreuung für 6 bis 14-Jährige) vom originär zuständigen Landkreis auf die Stadt Bad Salzdetfurth übertragen werden.

 

I. Zustandekommen des Ergebnisses

 

Bei der Vereinbarung handelt es sich um das nunmehr abschließende Angebot zum Abschluss der Vereinbarung und damit zur Weiterführung der Aufgabe durch die Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde (im weiteren Text: Gemeinden) im Landkreis. Die sogenannten „Verbindlichen Erläuterungen“ sind in den vergangenen Wochen in intensiven Gesprächen zwischen der Delegation der Kreisgemeinden und der Kreisverwaltung inhaltlich abgestimmt worden. Ziel war es ursprünglich, diese Klarstellungen und rechtlich eindeutigen Formulierungen in die jeweiligen vertraglichen Regelungen zu integrieren.

 

Zum Bedauern der Gemeinden war jedoch der Landkreis nicht bereit, den einseitig vom Kreistag beschlossenen Vertragsentwurf rechtsverbindlich durch Aufnahme der „Verbindlichen Erläuterungen“ in den Vertragsentwurf selbst anzupassen. Diese fehlende Rechtsverbindlichkeit ist deshalb zu bedauern, weil letztlich beide Seiten entsprechend der Ausführungen der „Verbindlichen Erläuterungen“ zu einem aus Sicht der Stadtverwaltung akzeptablen Kompromiss gefunden hatten, der viele Änderungsvorschläge der Gemeinden berücksichtigt.

 

Da sich nach übereinstimmender Aussage der Verhandlungsführer auf Gemeinden- und Kreisseite keine Änderungen des Vertragstextes mehr ergeben werden, hat nun jede Gemeinde selbst zu beschließen, ob sie dem Angebot des Landkreises in Form des Vertragsentwurfs vom 06.12.2018 zustimmt. Die „Verbindlichen Erläuterungen“ sollen aus Sicht der Stadtverwaltung zwar wichtige Handlungsgrundlage für die Vertragslaufzeit sein, sind aber, da sie nach heutigem Kenntnisstand nicht von einem politischen Gremium des Landkreises bestätigt werden, eben unverbindlicher Inhalt des Vertragstextes.

 

II. Inhaltliche Auswirkungen auf die Stadt

 

An den finanziellen Regelungen hat sich seit dem Stand vom November, über den in einer Infoveranstaltung am 08.11.2018 und im zuständigen Fachausschuss am 22.11.2018 berichtet worden war, nichts mehr geändert. Im Wesentlichen ist dies in § 6 der Vereinbarung für die Betreuung in Kindertagesstätten sowie in § 3 für die Kindertagespflege geregelt. Damit ist klar, dass die Stadt für die laufenden Betriebskosten weiterhin jährlich ein Defizit von etwa 1 Mio. Euro auch für die Laufzeit der Vereinbarung tragen soll, obwohl es sich bei der Aufgabe Kindertagesbetreuung um eine originäre Aufgabe des Landkreises handelt. Tendenziell wird dieser Betrag weiter steigen.

 

Daran ändert auch die Inanspruchnahme des Härtefonds nach § 7 kaum etwas. Ohne diesen Fonds würde sich das Defizit für die Stadt Bad Salzdetfurth allein durch die Umstellung der Fördersystematik der neuen Vereinbarung um bis zu 70.000 Euro jährlich erhöhen.. Allerdings ist der vollständige Ausgleich dieses Betrages nur bis zum Ende des Kita-Jahres 2019/2020 zugesagt, bis zum Ende des Kita-Jahres 2022/2023 reduziert er sich auf null. In dieser Summe ist der bereits für die Stadt Bad Salzdetfurth positive Effekt berücksichtigt, dass der Landkreis zukünftig bereit ist, die Kosten der Tagespflege nahezu komplett zu erstatten. Die Stadt Bad Salzdetfurth verfügt bisher kreisweit über den höchsten Anteil an Tagespflegeplätzen.

 

Der Landkreis hat für den Fall, dass Gemeinden nicht zustimmen, angekündigt, eine höhere Kreisumlage zu erheben. Das im städtischen Produkt 36.05.01 (Kinderbetreuung) ausgewiesene Defizit des Jahres 2019 entspricht einer Erhöhung der Kreisumlage von ca. 7,7 Punkten. Aktuell beträgt die Kreisumlage 55,8 Punkte.

 

Juristisch ungeklärt ist die Frage, ob die weitere Erhöhung der bereits jetzt hohen Kreisumlage auf einen Wert nahe zwei Dritteln noch verfassungsgemäß wäre, ob also die Ankündigung des Landkreises bestandskräftig würde. Zudem würde es sich erstmals im Landkreis Hildesheim um eine individuell für die jeweilige Gemeinde berechnete, sogenannte „gesplittete Kreisumlage“ handeln müssen. Zur Auswirkung in zeitlicher und verfassungsrehtlicher Hinsicht liegen keine Erfahrungen vor.

 

Zur Beteiligung an den Investitionskosten enthält die Vereinbarung in § 9 lediglich eine Übergangsregelung, wonach der Landkreis ab dem vergangenen Jahr 2018 je Haushaltsjahr 500.000 € zusätzlich zur bisherigen Regelung zur Verfügung stellt. “Anzustreben und umzusetzen“ ist entsprechend § 11 bis zum 31.07.2019 eine Vereinbarung zu einer höheren Beteiligung des Landkreises an den Investitionskosten. Die Beteiligung beträgt nach der bisher geltenden Vereinbarung aus 2001 maximal 15 % der Investitionssummen. Erwartet wird von den Gemeinden angesichts der originären Zuständigkeit des Landkreises eine sehr deutliche Steigerung, sicher ist das aber nicht.

 

Die Vereinbarung ist jährlich zum „Kindergartenjahr“ (01.08.) kündbar; für den Fall dass bis zum 31.07.2019 keine einvernehmliche Regelung zwischen den Gemeinden und dem Landkreis zur Beteiligung des Landkreises an den investiven Kosten zustande kommen sollte, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis 31.08.2019, rückwirkend zum 01.01.2019.

 

Im Fall der rückwirkenden Kündigung müsste die Stadt solange den Betrieb der Kitas gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte zu übernehmen. Angesichts einer möglichen Kündigungswelle mehrerer Gemeinden in diesem Jahr und dem daraus für den Landkreis ggf. erwachsenden hohen organisatorischen Aufwand ist aus heutiger  Sicht überhaupt nicht klar, wie lange dieser Übergangszustand andauern würde. Zu befürchten ist, dass sich die zielgerichtete Umsetzung der dringend erforderlichen Investitionsvorhaben im Stadtgebiet durch höheren Abstimmungsbedarf erheblich verzögert. Verlässliche Aussagen hierzu gibt es nicht.

 

 

III. Bewertung des Vertrages

 

Dem Landkreis ist anzuerkennen, dass er mit der neuen Vereinbarung wesentlich mehr finanzielle Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung stellt. In Anbetracht der rasanten Entwicklung der Aufwendungen und der Defizite in diesem Aufgabenbereich ist dies allerdings auch dringend geboten. So verschlechterten sich die Rechnungsergebnisse in diesem Produkt von 326 T€ in 2015 über 378 T€ (2016), 857 T€ (2017) auf 855 T€ (2018, vorläufiges Ergebnis). Nach aktuellen Berechnungen verbliebe bei der Stadt Bad Salzdetfurth im Haushaltsjahr 2019  ein Defizit von gut 1 Mio. EUR – wie im Haushalt 2019 veranschlagt. Dieses Defizit der Stadt hat sich in den letzten 4 Jahren nahezu verdreifacht!

 

In der Frage der Finanzierung sind sich Gemeinden und Landkreis auch einig darüber, dass das Land diese Aufgabe nicht annähernd auskömmlich finanziert.

 

Das Zustandekommen und der Inhalt dieser Vereinbarung sowie der ergänzenden Erläuterungen hinterlassen gleichwohl eine große Unzufriedenheit bei der Verwaltung, die letztlich auch Auslöser dafür ist, dass eine Zustimmung nicht selbstverständlich sein kann.

 

In der Gesamtschau vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung weiterhin bei der Stadt bleiben sollte. Die Aufgabe stellt einen wichtigen Eckpfeiler der städtischen Bildungs-, Familien- und Infrastrukturpolitik dar.

 

Das begründet sich darauf, dass

 

-         damit dem hohen städtischen Interesse, die Steuerung in diesem wichtigen Bereich der örtlichen Lebensgemeinschaft selbst zu behalten, weiterhin entsprochen wird,
 

-         der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei den laufenden und künftigen Investitionsprojekten nach einer zügigen Realisierung und der Verbesserung des Angebotes nur so aus heutiger Sicht belastbar entsprochen werden kann und
 

-         den Gemeinden wegen des noch ausstehenden Verhandlungsabschnitts zur Förderung der Investitionen nach § 11 ein zum 01.01.2019 rückwirkendes Sonderkündigungsrecht bis 31.08.2019 eingeräumt und der Vertrag überdies jährlich kündbar ist. Die weitere rechtliche und finanzielle Entwicklung wird deshalb kreisweit genau beobachtet.

 

Getragen wird diese Auffassung zu einem guten Stück im Vertrauen darauf, dass die vom Landrat unterzeichneten „Verbindlichen Erklärungen zur Auslegung“ trotz ihrer juristischen Unverbindlichkeit zur Regelung von Unstimmigkeiten dienen, die in der Praxis immer wieder einmal auftreten, und Anwendung finden. Aus Sicht der Verwaltung tragen dafür neben der Kreisverwaltung auch der Kreistag als aktive Verhandlungsführer eine besondere Verantwortung.

 

Mit der Zustimmung zum Entwurf des Kitavertrages träte die Stadt Bad Salzdetfurth insoweit in Vorleistung.

 

 

 

 

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Beschluss:

Ergeht nach Beratung.

 

 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Die finanziellen Auswirkungen sind für den Fall der Zustimmung zur Vereinbarung im Wesentlichen im Haushalt 2019 abgebildet. Sollte der Rat der Vereinbarung nicht zustimmen, sind sie ungewiss. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Landkreis in diesem Fall eine Erhöhung der Kreisumlage beschließen würde, deren Rechtsbestand derzeit niemand vorhersagen kann.

 

 

 

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Anlage/n:
 

-         Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung

-         Verbindliche Erläuterungen zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten „Kita-Vertrag 2019 ff.“ 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Vertrag2018-12-06 KT-Beschluss (90 KB)    
Anlage 2 2 2019_02_28_Kita Vertrag 2019 ff Verbindliche Erläuterungen (59 KB)