Vorlage - 2019/019/VV
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Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Seckelberg“, OT Heinde ist im Jahr 1963 rechtskräftig geworden. Auch damals hat der Bebauungsplan für das zu beplanende Grundstück eine Schule vorgesehen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1976 hat schließlich für den nördlichen Bereich des Grundstücks ein Baufenster für eine Wohnbebauung festgesetzt.
Beide Planungen haben gemeinsam, dass Baugrenzen und Baulinien sehr eng gefasst wurden und wenig Spielraum zur weiteren Gestaltung des Grundstückes der Grundschule in Heinde lassen.
Im Hinblick auf die derzeit geführte Diskussion zur Entwicklung der Grundschule und des Kindergartens soll vorsorglich mit dieser Planung eine größtmögliche Flexibilität ermöglicht werden, um für alle denkbaren Entwicklungen auch planungsrechtlich gerüstet zu sein.
Durch die angestrebte Änderung ist beabsichtigt, die Baulinien und Baugrenzen so anzupassen, dass künftig flexibel und bedarfsgerecht der Bereich der Grundschule gestaltet werden kann. Konkret bedeutet dies, dass der gesamte Bereich als sogenannte Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Schule und Kindergarten festgesetzt werden soll. Gleichzeitig sollen die Baugrenzen 3 Meter entlang der Grundstücksgrenze festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Seckelberg“, 6. Änderung, OT Heinde gemäß § 13 a BauGB.
b) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Seckelberg“, OT Heinde gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
- keine
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 5.000,-- EUR Planungskosten
Anlage/n:
-Zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Seckelberg“, 6. Änderung, OT Heinde
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Anlagen: | ||||
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1 | Zeichnerische Darstellung (899 KB) |