Vorlage - 2019/007/VV
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Erläuterungen:
Nach der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni
2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmricht-linie) sowie nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) sind wir zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.
Bisher wurde die Regelung zur Aufstellung eines LAP dahingehend ausgelegt, dass die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nicht ab Erreichen eines bestimmten Belastungsgrenzwertes rechtsverbindlich zwingend vorgegeben war. Die Pflicht zur Aufstellung trat bisher nur ein, wenn solche Pläne zur Bewältigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen notwendig waren. Dies konnte anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse und Bedingungen entschieden werden.
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eingeleitet. Darin wird insbesondere dazu aufgefordert sicherzustellen, dass jede lärmkartierte Gemeinde einen LAP aufzustellen hat, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.
Die durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim fertiggestellte Lärmkartierung zeigt, dass Bad Salzdetfurth an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b Nr. 3 BlmSchG liegt. Gemäß der Zuständigkeitsregelung in der Zuständigkeitsverordnung Umwelt-Arbeitsschutz sind wir daher verpflichtet, einen LAP zu erstellen. Bei den betroffenen Bereichen handelt es sich um die B 243 mit den betroffenen Ortsteilen Groß Düngen und Wesseln und die L 490 von Wesseln über Detfurth, Bad Salzdetfurth bis nach Östrum / Bodenburg.
Der zu erstellende LAP muss mindestens den Anforderungen eines Musterlärmaktionsplanes genügen. Außerdem ist die Öffentlichkeit nach § 47d BlmSchG zu Lärmaktionsplänen anzuhören.
Die Ausgestaltung und der Umfang des LAP hängen dabei insbesondere von der Frage ab, ob unsererseits eine Lärmproblematik gesehen wird. Danach ergeben zwei sich Varianten:
a) Eine EU-konforme Aufstellung der Pläne ist in den Fällen, in denen von der betroffenen Gemeinde keine Lärmproblematik gesehen wird, mit geringerem Aufwand dadurch möglich, dass diese Entscheidung lediglich in einer Kurzfassung eines LAP dokumentiert werden müsste. Aber auch in diesem Falle bedarf es einer entsprechenden Beteiligung der Öffentlichkeit und es muss erkennbar sein, dass der Plan von der Gemeinde verabschiedet wurde.
oder
b) Soweit die Gemeinde eine Lärmproblematik sieht, sind Maßnahmen zur Lärmminderung grundsätzlich vorzusehen.
Seitens der Verwaltung wird eine nur den Mindestanforderungen nach a) entsprechende Planung für nicht ausreichend gehalten. Nicht zuletzt mit der Bewerbung um die Beteiligung am Modellprojekt Tempo 30 wurde dokumentiert, dass Verkehrsbelastungen und in diesem Zusammenhang auch der Lärmschutz als wichtige Themen angesehen werden. Unter Beteiligung eines Sachverständigenbüros wurde deshalb ein Entwurf eines LAP erarbeitet, der zum einen der gesetzlichen Pflicht zur erstmaligen Aufstellung gerecht wird, zum anderen aber auch einen Ausblick skizziert, welche Folgeschritte und –maßnahmen detaillierter geprüft und umgesetzt werden könnten. Der Entwurf des LAP ist als Anlage beigefügt.
In der Beratungsfolge zur erstmaligen Erstellung des LAP wird vorgeschlagen, zunächst die Ortsräte (bzw. Ortsvorsteher) der betroffenen Ortsteile zu beteiligen, um auf diesem Weg eine öffentliche Anhörung und Beteiligung zu gewährleisten.
Eine Fortschreibung und Ausweitung des LAP auf bislang nicht kartierte Bereiche des Stadtgebiets, die ebenfalls von Lärmproblemen betroffen sein könnten, sollte gegebenenfalls im Anschluss geprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt den Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Bad Salzdetfurth gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wie er der Vorlage 2019/0007/VV beigefügt ist.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
Im Aktionsbereich „Wohnen“ ist es eines der Ziele, Bad Salzdetfurth als attraktiven Wohnstandort zu stärken. Die Vermeidung von Umwelteinflüssen (wie z.B. Lärm) ist hierfür ein wichtiger Baustein.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltmittel für die Beauftragung eines Sachverständigenbüros wurden mit dem Nachtrag 2018 im Ergebnishaushalt bereitgestellt.
Anlage/n:
Entwurf Lärmaktionsplan
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1 | Bad Salzdetfurth Entwurf LAP komplett 28-01-2019 (8143 KB) |