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Ein Bürger bezieht sich auf seine Anfrage zu zusätzlichen Markierungen und Schildern in 30er Zonen der letzten Sitzung (vgl. TOP 2.1 der Sitzung vom 09.10.2024). Ihm sei mitgeteilt worden, dass eine zusätzliche Beschilderung oder Straßenmarkierungen in einer ausgewiesenen 30er Zone nicht zulässig seien. Ihm sei aber aufgefallen, dass beispielsweise in der Justus-von-Liebig Straße oder der Göttingstraße solche Markierungen und An der Lamme ein Schild mit dem Hinweis „Vorfahrt achten“ vor dem Restaurant auf- bzw. angebracht sei. Er bittet die Verwaltung um nochmalige Überprüfung.

Herr Hake berichtet, dass in der letzten Verkehrskommission am 29.02.2024 darauf noch einmal eingegangen worden sei und gesagt wurde, dass kein Halteverbot und keine Vorfahrtsschilder in einer 30er Zone aufgestellt werden.

Herr Koschorrek ergänzt, dass in 30er Zonen solche zusätzlichen Markierungen und Schilder nicht mehr an- bzw. aufgebracht, aber alte auch nicht wieder entfernt werden.
 

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Beschluss
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