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Auszug - Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth; hier: Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen und Anpassung an das neue Brandschutzgesetz  

öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Gieseke, Heinde
Ort: Heinde
2012/0039/VV Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth;
hier: Auflösung der Ortsfeuerwehr Groß Düngen und Anpassung an das neue Brandschutzgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Klaus Kandziora
Federführend:Fachbereich 2 Bearbeiter/-in: Kandziora, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Berichterstatter:

Berichterstatter:              CDU-Fraktion, Herr Bellgardt

 

Herr Germer erklärte, dass in der Vergangenheit behauptet wurde, es wäre ein Problem von Groß Düngen, dass keine Mitglieder für die Feuerwehr gewonnen werden konnten. Dies sei aber so nicht richtig, wie ein Artikel in der HAZ belegen würde, wonach der Herr Innenminister Schünemann auf die fehlende Bereitschaft eingegangen ist, sich für die Feuerwehr zu entscheiden. So wolle das Land 800.000 € für die Werbung von Feuerwehrmitgliedern bereitstellen.

 

Herr Busche führte aus, dass das Thema inzwischen ausreichend behandelt wurde. Er dankte den Feuerwehrführern für den Mut, diese schwere Entscheidung zu treffen. Er habe nicht gedacht, dass es Groß Düngen sein würde, die als erstes ihre Ortsfeuerwehr auflösen müssten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.       Die Ortsfeuerwehr Groß Düngen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Hildesheim aufgelöst.

 

2.       Herr Jens Schmidt und Herr Armin Sandvoß werden aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister und als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Düngen entlassen

 

3.       Das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Groß Düngen wird der Ortsfeuerwehr Hockeln übergeben.

 

4.       Die Geräte und Ausrüstungsgegenstände werden in Absprache mit dem Stadtbrandmeister einer Verwendung innerhalb der Feuerwehr Bad Salzdetfurth zugeführt.

 

5.       Die Verwaltung wird gebeten, über die weitere Verwendung des Feuerwehrhauses Vorschläge zu erarbeiten.

 

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen, die mit der Auflösung der Ortsfeuerwehr verbunden sind, umzusetzen.

 

7.       Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth erlässt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth wie sie der Verwaltungsvorlage Nr. 2012/0039/VV als Anlage beigefügt ist unter Berücksichtigung der in der Sitzung des FB 2-Ausschusses am 12.11.2012 vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen.

 

8.       Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Salzdetfurth vom 20.06.1995 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:   einstimmig