Auszug - Bebauungsplan Nr. 04 "Am Salzberge", 2. Änderung - Beratungen über Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute öffentliche Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner erläuterte die Verwaltungsvorlage. In
diesem Zusammenhang wurden nochmals die Planinhalte erörtert. Herr Dr. Evers
regte an, solche Planinhalte künftig in den entsprechenden Verwaltungsvorlagen
klarer darzustellen.
Auf Nachfrage von Herrn Reich erklärte Herr
Kamrowski, dass durch die Planänderung die Möglichkeit geschaffen werde,
bislang rechtswidrige errichtete Wintergärten nachträglich zu legalisieren.
Dies sei jedoch Angelegenheit des Bauordnungsamtes des Landkreises.
Beschluss:
a) Die im
Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in der
Verwaltungsvorlage erläutert, berücksichtigt.
b) Der Rat der
Stadt Bad Salzdetfurth beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Am
Salzberge“, 2. Änderung, wie er im beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist. Es
wird dabei gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu
geänderten Teilen abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig