Auszug - Bebauungsplan Nr. 04 "Am Salzberge", 2. Änderung - Beratungen über Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute öffentliche Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner erläuterte die Verwaltungsvorlage. In diesem Zusammenhang wurden nochmals die Planinhalte erörtert. Herr Dr. Evers regte an, solche Planinhalte künftig in den entsprechenden Verwaltungsvorlagen klarer darzustellen.
Auf Nachfrage von Herrn Reich erklärte Herr Kamrowski, dass durch die Planänderung die Möglichkeit geschaffen werde, bislang rechtswidrige errichtete Wintergärten nachträglich zu legalisieren. Dies sei jedoch Angelegenheit des Bauordnungsamtes des Landkreises.
Beschluss:
a) Die im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
werden, wie in der Verwaltungsvorlage erläutert, berücksichtigt.
b) Der Rat der Stadt
Bad Salzdetfurth beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die
erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Am Salzberge“,
2. Änderung, wie er im beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist. Es wird dabei
gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten Teilen
abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig