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Auszug - Bebauungsplan Nr. 62 "Im Ehmken", 1. Änd., OT Heinde - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum U05, Untergeschoss
Ort: Bad Salzdetfurth
2008/0023/VV Bebauungsplan Nr. 62 "Im Ehmken", 1. Änd., OT Heinde
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Jörg Werner
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Werner, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner erläuterte die Verwaltungsvorlage

Herr Werner erläuterte die Verwaltungsvorlage. Er wies darauf hin, dass der Ortsrat Heinde der Verwaltungsvorlage nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass die Kosten der Bauleitplanung von den betroffenen Grundstückseigentümer übernommen werden.

 

Herr Kamrowski verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass man auch in diesem Fall das Prinzip der Bürgerfreundlichkeit gelten lassen wolle. Darüber hinaus sei eine Kostenbeteiligung auch kaum praktikabel, da im Falle einer Verweigerungshaltung einzelner Grundstückseigentümer die gesamte Änderung in Frage gestellt werden müsse. Schließlich sei es nicht möglich, diese Einfriedungsregelung nur für die Grundstücke aufzustellen, bei denen sich die Betroffenen an den Kosten beteiligt haben.

 

Herr Dettmer erklärte, dass er grundsätzlich eine Kostenbeteiligung der Betroffenen für richtig halte, in diesem Fall wäre der Verwaltungsaufwand allerdings zu hoch.

Beschluss:

Beschluss:

 

a)       Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde gemäß § 13 a BauGB.

b)      Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde, gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen

Abstimmungsergebnis:   einstimmig bei zwei Enthaltungen