Auszug - Bebauungsplan Nr. 62 "Im Ehmken", 1. Änd., OT Heinde - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner erläuterte die Verwaltungsvorlage. Er wies darauf hin, dass der Ortsrat Heinde der Verwaltungsvorlage nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass die Kosten der Bauleitplanung von den betroffenen Grundstückseigentümer übernommen werden.
Herr Kamrowski verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass man auch in diesem Fall das Prinzip der Bürgerfreundlichkeit gelten lassen wolle. Darüber hinaus sei eine Kostenbeteiligung auch kaum praktikabel, da im Falle einer Verweigerungshaltung einzelner Grundstückseigentümer die gesamte Änderung in Frage gestellt werden müsse. Schließlich sei es nicht möglich, diese Einfriedungsregelung nur für die Grundstücke aufzustellen, bei denen sich die Betroffenen an den Kosten beteiligt haben.
Herr Dettmer erklärte, dass er grundsätzlich eine Kostenbeteiligung der Betroffenen für richtig halte, in diesem Fall wäre der Verwaltungsaufwand allerdings zu hoch.
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde gemäß § 13 a BauGB.
b) Gleichzeitig
beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Ehmken“, OT Heinde, gemäß § 3 Abs. 2 in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen