Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die doppelte Reglung über die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher soll aus der Satzung entfernt und die Heimatpfelger sowie die Schiedsleute neu in den § 10 der Satzung aufgenommen werden.
In Bezug zur thematisierten Satzung erkundigte sich Frau Nitsche über die Formulierung der Aufwandsentschädigung für die Stadtführer/innen der Stadt Bad Salzdetfurth, dernach diese eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30,00 Euro erhalten. Nach ihrem bisherigen Kenntnisstand erhalten die Stadtführer eine Aufwandsentschädigung je Stadtführung. Von Frau Eggers wird eine Klärung und ggf. Richtigstellung zu diesem Thema zugesagt. Eine Änderung war bei der Aufwandsentschädigung der Stadtführer nicht vorgesehen. Des Weiteren fragte Frau Nitsche nach der genauen Anzahl der Stadtführer/innen.
Anmerkung Protokollführung:
Die Aufwandsentschädigung der Stadtführer der Stadt Bad Salzdetfurth beträgt 30,00 Euro pro Führung. Es sind derzeit 26 Stadtführer für die Stadt Bad Salzdetfurth eingetragen.
Beschluss:
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über über Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall- und Fahrtkostenentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Bad Salzdetfurth, wie sie der Verwaltungsvorlage Nr. 2019/072/VV beigefügt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig