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Titelbild - Bürger
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Auszug - Wahrnehmung von Aufgaben der Kinderbetreuung hier: Vereinbarung mit dem Landkreis ab dem 01.01.2019  

Sitzung des Ausschusses Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal)
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum U05, Untergeschoss
Ort: Bad Salzdetfurth
2019/023/VV Wahrnehmung von Aufgaben der Kinderbetreuung
hier: Vereinbarung mit dem Landkreis ab dem 01.01.2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Räther, HeikoProdukt:36.05.01
Federführend:Fachbereich 2 Bearbeiter/-in: Räther, Heiko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einer kurzen Einleitung des Ausschussvorsitzenden erläuterte Bürgermeister Gryschka die wesentlichen Eckpunkte der Vorlage und ergänzte einige Eindrücke, die er seit seinem Amtsantritt in  2 Monaten in dieser Angelegenheit gewonnen habe. In der Sache stimmte er Herrn Schwetje zu, dass der Landkreis den Städten und Gemeinden nur die Möglichkeit nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ gelassen habe. Die Bürgermeisterrunde sei sehr darum bemüht gewesen, konstruktiv an den Ergebnissen zu arbeiten und die Vereinbarung juristisch zu präzisieren. Die kurzfristig dem Kreistag zum Beschluss vorgelegte Vereinbarung  enthalte nämlich einige Webfehler. Im Ergebnis gebe es jetzt die sogenannten „Verbindlichen Erläuterungen“ des Landrats, deren juristische Belastbarkeit kritisch zu sehen seien.

 

Jetzt müssen je Gemeinde die Beratungen des Angebots des Landkreises erfolgen. Die dabei vorgesehen Deadline zum 15.05.2019 wegen der Möglichkeit einer differenzierten Kreisumlage werde voraussichtlich nicht von allen eingehalten.

 

Aufgrund der anstehenden Investitionen hoffe er auf bessere Verhandlungen bei der Beteiligung des Landkreises an den Investitionskosten.

 

Die Vorlage enthalte keinen expliziten Beschlussvorschlag, eine gewisse Tendenz der Verwaltung zur Zustimmung sei aber im letzten Absatz enthalten.

 

Aus den Reihen des Ausschusses gab es im Anschluss deutlich kritische Wortmeldungen zu dem Vorgehen des Landkreises. Herr Wehrmaker wies darauf hin, dass im Fall einer differenzierten/gesplitteten Kreisumlage für Gemeinden, die die Aufgabe nicht weiter übernehmen, diese eine Größenordnung von fast 65 v.H. erreiche. Er sprach sich dafür aus, seitens der Stadt die Konsequenzen zu ziehen, wenn es kein angemessenes Ergebnis gebe.

Herr Lipper erinnerte daran, dass es klare Zielsetzung sei, dass keine Gemeinde schlechter gestellt werden soll. Das sei aber nur bedingt erreicht. Die Belastung aus dieser Aufgabe werde in Zukunft weiter steigen. Leider wirke sich ein „Nein“ wegen der dann drohenden Erhöhung der Kreisumlage wirtschaftlich nicht aus. Die Option bleibe, das Vorgehen am Staatsgerichtshof in Bückeburg prüfen zu lassen.

Herr Helfenbein vertrat die Auffassung, dass die Kündigungsmöglichkeiten der Vereinbarung auch als Chance zu werten seien, auszusteigen. Er gab vor allem zu bedenken, dass die Stadt nicht selbst Träger der Einrichtungen sei und hier eventuell Porzellan im Verhältnis der Stadt zu den freien Trägern zerschlagen werde. Landkreis und Gemeinden sollten ihre Energie gegen das Land richten, um dort eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen.

 

Nach eingehender Diskussion der vorgetragenen Aspekte entwickelte sich eine dahingehende Tendenz, der Vereinbarung zuzustimmen, aber im Beschluss ausdrücklich die Unzufriedenheit und die Kündigungsmöglichkeiten zu benennen. Eine Vertagung zur nächsten Sitzungsperiode im Juni, um die Entscheidungen anderer Gemeinden abzuwarten, wurde mehrheitlich abgelehnt. Schließlich wurde folgender Beschlussvorschlag erarbeitet.
 

 


Beschluss:

 

Die Stadt Bad Salzdetfurth nimmt das Angebot des Kreistages zum Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) an.

 

Für die Stadt Bad Salzdetfurth ist die beidseitige Beachtung der „Verbindlichen Erläuterungen zur Auslegung des Vertragstextes des sogenannten „Kita-Vertrag 2019 ff.“, unterzeichnet vom Landrat des Landkreises Hildesheim, wesentliche Grundlage für das Zustandekommen und den zukünftigen Bestand der Vereinbarung.

 

Die Entscheidung über eine Sonderkündigung bis zum 31.08.2019 wegen des Verhandlungsergebnisses zur Beteiligung des Landkreises an den Investitionskosten behält sich der Rat vor.

 

Eine Kündigung der Vereinbarung aufgrund der Nichteinhaltung der „Verbindlichen Erläuterungen“ wird der Rat nach entsprechender Darlegung durch die Verwaltung unterstützen.

 


Abstimmungsergebnis:
 

Einstimmig