Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Besonders schwierige Zeiten verlangen besondere Entscheidungen. So haben sich die Regierungen der Länder und die Bundeskanzlerin auf noch einmal verschärfte Maßnahmen geeinigt. Die Zahl der Infizierten darf nicht noch weiter steigen. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist zu hoch. Die Details der Regelungen finden Sie in der Verordnung des Landes unten rechts auf dieser Seite.
Unter www.impfportal-niedersachsen.de bzw. der kostenlosen Telefonnummer 0800 99 88 665 können Sie sich einen Impftermin für das Impfzentrum Hildesheim geben lassen, ggf. über eine Warteliste. Die Vergabe erfolgt nach Prioritätengruppen entsprechend der aktuellen Impfverordnung des Bundes. Welcher Gruppe Sie angehören und wann diese zur Impfung aufgerufen ist, entnehmen Sie bitte der Sonderseite unter www.niedersachsen.de/coronavirus
Weitere Fragen beantwortet das Land Niedersachsen unter „FAQ Corona-Impfung“ (Link siehe rechts).“ Einen umfangreichen Leitfaden mit allen Informationen zur Corona-Impfung im Impfzentrum finden Sie hier.
Die weitgehende Schließung des Einzelhandels belastet nun auch wieder viele Gewerbetreibende in unserer Stadt. Finanzielle Hilfen des Bundes werden aber bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe III. Informationen dazu bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft HI-REG (weitere Informationen finden Sie hier).
Die Stadtverwaltung ist weiterhin für Sie erreichbar, allerdings in der nächsten Zeit nur noch schriftlich, elektronisch oder telefonisch. Ein Besuch im Rathaus ist nur noch durchführbar, wenn Ihre persönliche Anwesenheit nach Rücksprache zwingend erforderlich ist.
Ein Besuch im Rathaus ist nur mit OP- oder FFP2-Masken möglich.
Ihr
Björn Gryschka
Bürgermeister
Bad Salzdetfurth, den 26.02.2021
Deutschland krempelt die Ärmel hoch!
Aktuelle Mitteilungen:
Zweiter Impftermin am 4. März in Bad Salzdetfurth
Mobiles Impfteam kommt am 6. März 2021 nach Bad Salzdetfurth - Anmeldung ab sofort
Impfungen ab Vollendung des 80. Lebensjahres: Das Ministerium stellt klar, wer geimpft werden kann
Informationen zur Vergabe von Impfterminen kommen per Post
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Besuch im Rathaus nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung