Leinenzwang für Hunde vom 1. April bis 15. Juli
Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest - wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln.
Während der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde bei Spaziergängen im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Die möglichen Risiken für andere Tiere sind vielfältig. So reicht es manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden.
Verstöße gegen den Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.
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